Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-06-05
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-05
Wortprotokoll
Ich habe eine Frage, quasi verbunden mit einem Eventualantrag. Als Präsident der Kommission für Rechtsfragen erlaube ich mir, ihn zu stellen. Sie schreiben hier in Absatz 4: "Die ElCom führt das Verfahren, von Amtes wegen oder auf Meldung der nationalen Netzgesellschaft hin [...]." Aus meiner Sicht ist es so: Wird ein Verfahren von Amtes wegen durchgeführt, wird es auch durchgeführt, wenn es auf Anzeige oder Antrag von jemand anderem initiiert wurde. Steht im Strafrecht, etwas werde von Amtes wegen durchgeführt, genügt das meines Wissens, die Ergänzung "oder auf Antrag von sonst noch irgendjemandem" braucht es dann nicht. Insofern lautet meine Frage: Warum haben Sie das so geschrieben? Gibt es dafür keinen Grund, beantrage ich, das noch zu ändern. [PAGE 455]