Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-05
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05
Wortprotokoll
Auf Bitte der Redaktionskommission muss ich bei Artikel 8g, der nicht auf der Fahne ist, noch eine Ergänzung zuhanden des Amtlichen Bulletins machen. Die Redaktionskommission möchte den Begriff "neugebaute Reservekraftwerke" definiert haben. Zuhanden des Amtlichen Bulletins kann ich Folgendes sagen: Es sind Kraftwerke, die eigens für die thermische Reserve neu gebaut werden. Diese Reservekraftwerke dürfen nach ihrer Teilnahme an der Stromreserve nicht weiterbetrieben werden und müssen zurückgebaut werden. Wird jedoch ein Reservekraftwerk nach seiner Teilnahme an der thermischen Reserve nach einem entsprechenden Bewilligungsverfahren als reguläres Kraftwerk am Markt weiterbetrieben, muss es nicht zurückgebaut werden. In diesem Fall ist der Betreiber nach Artikel 8g Absatz 2 zu einer angemessenen Rückvergütung des erhaltenen Entgelts verpflichtet, um ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile im Strommarkt zu vermeiden - dies zuhanden des Amtlichen Bulletins in Absprache mit dem Herrn Bundesrat und der Verwaltung.
Nun zu Artikel 8nbis Absätze 2 und 4 auf Seite 12 der Fahne: Es gibt eine Mehrheit und eine Minderheit. Die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit besteht im Anknüpfungspunkt der Sanktion. Es geht um Verwaltungssanktionen. Die Mehrheit möchte den Sanktionsmechanismus nicht am Umsatz, sondern an den effektiv erhaltenen Beträgen orientieren, also am Pauschalentgelt oder am Teilnahmeentgelt, das das betroffene Unternehmen erhalten hat. Dies entspricht einer logischen Sachlichkeit. Bezüglich der Verfolgung möchte man im Nebenstrafrecht auf die Verfolgung der Fahrlässigkeit verzichten. Daher haben wir diesen Punkt sowohl bei den Sanktionen als auch später im Strafverfahren gestrichen. Wir haben dieses Thema bereits vielfach in unserem Rat diskutiert. Die Minderheit hängt die Sanktion am Umsatz des Unternehmens in der Schweiz an und möchte auch im Verwaltungsverfahren sowie im Strafverfahren die Fahrlässigkeit sanktioniert haben.
Mit der Mehrheit beantrage ich Ihnen, die sachgerechte Lösung des Ständerates zu verfolgen, also am Beschluss des Ständerates festzuhalten.