Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-18
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18
Wortprotokoll
Ich habe ein gewisses Verständnis für den Antrag des Büros, und zwar aus aktuellem Anlass. Am Montag, als ich nach Bern fuhr, habe ich im Radio gehört, der Ständerat werde mit einer grossen Delegation nach Deutschland fahren und die neuen Verhandlungen aufnehmen, damit das Luftverkehrsabkommen in die richtige Bahn komme. Da habe ich mich gefragt, ob wir Geld haben, denn kurz vorher hat uns das Büro mitgeteilt, bei den Sitzungen zurückhaltender zu sein.
Grundsätzlich habe ich also Verständnis für den Antrag des Büros, aber ich möchte doch Folgendes sagen: Wenn das Büro will, dass die Kommissionen nur mit seiner Bewilligung zusätzliche Sitzungen abhalten und Subkommissionen einsetzen dürfen, ist das eine grundsätzliche Frage. Wer ist eigentlich kompetent? Die Kommissionen haben von Gesetzes wegen einen Auftrag, und diesen müssen sie dann auch erfüllen. Wenn sie zusätzliche Sitzungen brauchen oder etwas in einer Subkommission vertieft abklären wollen, dann müssen sie das machen. Sonst können sie ihren Auftrag nicht erfüllen. Es kann nicht ein Weisungsrecht des Büros sein, hier einzuschränken.
Dass das Büro eine gewisse Finanzkontrolle hat, finde ich richtig, damit es nicht ausufert. Aber bis jetzt hat es ja eigentlich geklappt. Im Ständerat ist es vielleicht noch etwas anderes als im Nationalrat. Wir haben das in der Kommission besprochen, und Sie können im Kommissionsbericht nachlesen, dass wir diese Genehmigungspflicht einstimmig abgelehnt haben. Im Kommissionsbericht steht: "Die Kommission hat ferner geprüft, ob das Büro neu ermächtigt werden soll, die Durchführung zusätzlicher Kommissionssitzungen ausserhalb des Jahressitzungsplans und die Einsetzung von Subkommissionen zu genehmigen. Die Kommission lehnt eine derartige Kompetenz des Büros ab, weil sie davon ausgeht, dass die Kommissionen selbst in der Lage sind, über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen organisatorischen Massnahmen zu entscheiden."
Beim Weisungsrecht des Büros, das aufgrund des Antrages des Büros jetzt eigentlich eingeführt werden soll, frage ich mich, ob es dafür tatsächlich eine gesetzliche Grundlage gibt.
Dazu kommt besonders noch ein Problem der Geschäftsprüfungskommissionen und der Finanzkommissionen, die aus praktischen Gründen schon seit jeher gezwungen sind, auch ausserhalb des fixen Jahressitzungsplans zu tagen, und zudem seit jeher intensiv mit Subkommissionen arbeiten. Ich bin für eine zurückhaltende Subkommissionstätigkeit, aber es gibt wirklich Fragen, wo es effizienter und auch Kosten sparender ist, wenn eine Subkommission tagt, als wenn die ganze Kommission lange Anhörungen macht. Wir kommen schneller zum Ziel.
Ich bitte Sie namens der Kommission, den Antrag des Büros abzulehnen.
[PAGE 645]