Pfister Gerhard · Nationalrat · 2025-06-05
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-05
Wortprotokoll
Diese Kommissionsmotion entstand an der Sitzung der Aussenpolitischen Kommission vom 24.[NB]und 25.[NB]März dieses Jahres aus der Diskussion über den Bericht "Situation von tibetischen und uigurischen Personen in der Schweiz" des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 20.4333 der APK-N. Ich erwähne die Laufnummer dieses Berichtes bzw. dieses Postulates deshalb, weil Sie daraus erkennen können, dass sich der Bundesrat ganze fünf Jahre Zeit nahm, um den Bericht zu erstellen. Das ist selbst für unsere Bundesverwaltung überdurchschnittlich lang und wurde in der Kommission seitens der Verwaltung unterdurchschnittlich knapp damit begründet, dass in der Zwischenzeit in der Ukraine ein Krieg ausgebrochen sei. Schon deswegen rechtfertigt sich diese Kommissionsmotion, denn sie zeigt eines der Probleme bei diesem Thema der transnationalen Aggression auf: Der Bundesrat ist sich der Dringlichkeit der Sachlage zu wenig bewusst, und er schaffte es bisher nicht, eine kohärente Politik, die mindestens zwischen VBS und EDA koordiniert ist, darzulegen.
Die Begründung, warum der Bundesrat beantragt, diese Motion abzulehnen, zeigt es ebenso deutlich. Er will analysieren, beobachten und besser koordinieren - das verspricht er erneut. Warum er das nicht längst tut, bleibt aber offen. Deshalb braucht es keine Postulate oder Interpellationen mehr, sondern eine Motion, und diese liegt eben vor.
Was ist das Problem? Einerseits sind es die unterschiedlichen Haltungen, mit denen das EDA und das VBS diese Problematik betrachten. Das zeigt sich deutlich, wenn es darum geht, wie mit Spionagetätigkeiten in der Schweiz umgegangen werden soll. Während das EDA die diplomatischen Rücksichten in den Vordergrund stellt, hält das VBS die Sicherheitsinteressen legitimerweise für prioritär. Das ist legitim, führt aber auch dazu, dass beispielsweise Spionagetätigkeit festgestellt wird, wirkliche Konsequenzen aber möglicherweise ausbleiben. Die Schweiz ist ein offenes, liberales Land, sie gewährt Meinungsfreiheit und Schutz für Flüchtlinge. Diese Offenheit darf aber nicht so weit gehen, dass Regimes anderer Staaten Menschen in der Schweiz bedrängen und einschüchtern dürfen oder gar Druck auf Wahlentscheidungen ihrer hier lebenden Bürgerinnen und Bürger ausüben können.
Das alles gefährdet die Sicherheit, die Meinungsfreiheit und die Neutralität der Schweiz. Und wir müssen genauer hinschauen, was von solchen ausländischen Regimes beauftragte Leute bei uns machen, und wenn nötig dem Parlament gesetzliche Änderungen zur Beratung und Genehmigung vorlegen. Die Schweiz, vor allem das internationale Genf, wurde seit dem Krieg in der Ukraine noch verstärkt zu einem grösseren Tätigkeitsgebiet von russischen Geheimdienstleuten. Der Iran übt via Geheimdienst Druck auf Leute aus, die hier sind. Von Eritrea ist bekannt, dass sich das Regime eigentlich ganz offen hier Einfluss im Lande verschaffen will, und man kann ebenfalls an Wahlveranstaltungen der türkischen Regierungspartei hier in der Schweiz erinnern.
Aus all diesen Gründen ist der Handlungsbedarf für die APK-N klar gegeben. Der Bundesrat muss jetzt dafür sorgen, dass diese Tätigkeiten und diese massive Beeinträchtigung der Schweizer Souveränität aufhören. Hier geht es um Kernelemente der Schweizer Demokratie. Transnationale Repression ist einerseits ein Problem für die jeweils betroffene Diaspora, andererseits aber eben auch eines für die Schweiz als Staat. Immer wieder kommt es zu Fällen, in denen ausländische Staaten versuchen, Einfluss auf die Behörden der unterschiedlichen Staatsebenen auszuüben. Das ist inakzeptabel, und es unterläuft das Fundament der Demokratie, der schweizerischen Demokratie.
Vermutlich gibt es tatsächlich gesetzgeberischen Handlungsbedarf, beispielsweise im Nachrichtendienstgesetz. Zwei Revisionen desselben stehen an. Eine Umsetzung ist vorstellbar, wenn der Bundesrat von sich aus oder eben aufgefordert durch die Motion allfällige Verbesserungen in Bezug auf die Handhabung transnationaler Repression in die entsprechenden Vorlagen einbauen würde.
Die APK-N hat diese Motion aus den genannten Gründen mit 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Namens der Kommission bitte ich Sie aufgrund der klaren Entscheidung derselben, der Motion auch zuzustimmen.