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Rossi Viktor · 2025-06-10

Rossi Viktor · Bern · 2025-06-10

Wortprotokoll

Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz enthält Rechtsgrundlagen für die Einsetzung von Projektorganisationen des Bundesrates sowie den Einbezug von externen Experten und Expertinnen durch Bundesrat und Bundesverwaltung. Die Einsetzung von Projektorganisationen mit beratenden Gremien ist indessen auf allen Stufen auch ohne explizite Rechtsgrundlage möglich.

Der Begriff "Sounding Board" ist eine Bezeichnung für ein temporäres Konsultationsgremium und rechtlich nicht festgelegt. Ein solches Gremium hat eine beratende Funktion. Ständige Beratungs- und gegebenenfalls Entscheidungsgremien sind die ausserparlamentarischen Kommissionen. Diese sind in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung aufgelistet. Sie sind auch in einer durch die Bundeskanzlei geführten Datenbank verzeichnet, die öffentlich zugänglich ist; dort sind auch die Mitglieder ersichtlich. Zu weiteren Beratungs- bzw. Konsultationsgremien wie Sounding Boards, die gesetzlich nicht geregelt sind bzw. temporär bestehen, wird keine alle Verwaltungseinheiten des Bundes umfassende Übersicht geführt.

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