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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-06-18

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Meine Interessenbindung: Ich bin Anwalt und vorwiegend mit Bausachen beschäftigt. Was gesagt wurde, dass 63 Prozent der von den Verbänden eingereichten Beschwerden vom Bundesgericht gutgeheissen werden, stimmt. Das ist aber nicht der Kern der Sache. Das Problem ist ein völlig anderes.

Wenn vonseiten einer Umweltorganisation eine Einsprache erhoben wird, stellt sich für mich als Bauanwalt sofort die Frage, was ich meinem Klienten raten muss, wie er sich dazu verhalten soll. Ich muss mir überlegen, wie die Situation aussieht, wenn Verhandlungen mit den Umweltorganisationen nicht zum Ziel führen, wie lange dies den Bau verzögern kann. Ich weiss aus Erfahrung, dass ein Zug durch alle Instanzen ein, zwei, drei Jahre dauern kann. Also bin ich, sobald eine Einsprache erhoben wird, in der Situation, mit der Umweltorganisation verhandeln zu müssen, was ich nicht falsch finde. Aber ich bin als Vertreter des Bauherrn oder als Bauherr psychologisch in einer völlig anderen Verhandlungssituation als die Umweltorganisation.

Ich möchte Ihnen das nur anhand eines Zahlebeispiels vorrechnen. Nehmen wir an, ein Quadratmeter Wohnfläche habe vor dem Zeitpunkt des Baubeginns einen Anlagewert von 1100 Franken Landanleihkosten, was bei einer mittleren Ausnützung einem Landwert von 1000 Franken entspricht, und aufgelaufene Planungskosten von 100 Franken. Wenn ich ein Jahr lang Bauzinsen auf diesen Betrag zahlen muss, sind dies 55 Franken, in zwei Jahren sind es 110 Franken. Lege ich das auf eine Vierzimmerwohnung um, macht das pro Jahr eine Erhöhung der Anlagekosten um 6500 Franken oder in zwei Jahren um 13 000 Franken aus, um die eine Wohnung teurer wird. Das heisst, ich muss meinem Klienten sagen: Mach so schnell wie möglich eine Einigung mit den Umweltverbänden. Dann sparst du dir diese 13 000 Franken Bauzinsen. Auf die späteren Mietzinse umgelegt, ist dies ein Betrag von 70 Franken pro Monat, der zusätzlich erhoben werden müsste. Dort liegt das Problem.

Ich bin nicht dagegen, dass die Umweltverbände Einsprache erheben. Ich finde es gut, wenn man mit ihnen verhandeln kann. Aber was Herr Hofmann vorschlägt, dass in relativ vielen Fällen keine aufschiebende Wirkung entsteht, dass ich also trotz des Vorliegens einer Beschwerde unter gewissen [PAGE 671] Voraussetzungen bauen kann, bringt mich in den Verhandlungen in eine gleichartige Position, wie sie die Umweltverbände haben. Darum ist es meines Erachtens richtig, der Parlamentarischen Initiative Hofmann Folge zu geben und in diesem Punkt das Verbandsbeschwerderecht so neu zu regeln, dass es als solches überhaupt erhalten bleiben kann. Ich räume ein: Es gibt viele Umweltverbände, mit denen man sehr seriös, sehr konzentriert verhandeln kann. Da habe ich nichts dagegen. Aber die Gefahr, dass man die Position des Bauherrn ausnützt, ist eben vorhanden. Diese Gefahr zu mindern und ein Verhandlungsgleichgewicht zu schaffen, scheint mir eines der wesentlichen Elemente zu sein, das die Parlamentarische Initiative Hofmann bringen würde.