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Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-10

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-10

Wortprotokoll

Ich kann mich kurzfassen. Nach Ansicht des Bundesrates ist es eigentlich nicht gerechtfertigt, dass ein Grundstück auf rein einseitiges Bestreben hin vorzeitig zwangsgeräumt werden kann, also noch bevor in einem zweiseitigen Verfahren über die Eigentums- und Besitzesrechte entschieden wird. Insofern hegt der Bundesrat Sympathien für den Minderheitsantrag Dandrès; dieser entspricht aber weder der bisherigen Fassung Ihres Rates noch derjenigen des Ständerates. Um bei einer vorzeitigen Räumung aber dem Einzelfall gerecht zu werden, sollte es möglich sein, dass das Gericht beim Entscheid über die vorzeitige Vollstreckung sichernde Massnahmen oder die Leistung einer Sicherheit gegenüber dem Gesuchsteller anordnet, wenn das nach seinem Ermessen nötig erscheint. Das hat der Ständerat letzte Woche in Artikel 260a Absatz 4 der Zivilprozessordnung ergänzt. Damit hat er die Vorlage aus Sicht des Bundesrates in einem wichtigen Punkt verbessert.

Sofern Sie den Antrag der Minderheit Dandrès ablehnen und an der Möglichkeit der vorzeitigen Vollstreckung festhalten, bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit der Fassung des Ständerates zuzustimmen und das Geschäft damit zu bereinigen.

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