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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-10

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-10

Wortprotokoll

Die Ausweitung des automatischen Informationsaustausches auf Kryptowerte stellt einen weiteren Präzedenzfall undemokratischer supranationaler Rechtsprechung dar. Die OECD spricht von verbindlichen Standards, die ihre Mitgliedsländer umzusetzen hätten. Aus meiner Sicht müsste die Umsetzung im Schweizer Parlament diskutiert werden können, und das ohne Druck und Warnungen. Zudem stellen wir fest, dass die Aktualisierung des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards für Informationen über Finanzkonten sowie der neue Melderahmen für Kryptowerte von der Schweizer Bundesversammlung weder diskutiert noch genehmigt worden sind. Dies wäre jedoch Voraussetzung dafür, dass Gesetzesanpassungen in der Schweiz vorgenommen werden können, unter Vorbehalt des Volksreferendums. Es stellt sich somit die Frage, welcher Spielraum für die Schweiz besteht, die geforderten Standards so auszugestalten, dass die Unabhängigkeit des Schweizer Finanzplatzes gewahrt bleibt.

Ich wehre mich dagegen, dass internationale Empfehlungen ohne Widerspruch einfach umgesetzt werden. Wer sich unmissverständlich für einen starken Schweizer Finanzplatz und für dessen Reputation und Glaubwürdigkeit einsetzt, muss auf die nötige Rechtskontinuität sowie auf die unabhängige Entscheidungsfindung der Schweizer Politik achten. Eine automatische Übernahme internationaler Standards und internationalen Rechts läuft diesem Ziel zuwider. Die Kompetenz, zu entscheiden, mit welchen Staaten die Schweiz Informationen über Finanzkonten austauschen will, muss deshalb beim Parlament bleiben und darf auf keinen Fall dem Bundesrat übertragen werden. Es kann doch nicht sein, dass nicht demokratisch gewählte Organisationen Vorgaben machen, die von der Schweiz getreulich und vorbildlich umgesetzt werden, während sich andere schlicht und einfach darum foutieren. Wir tauschen wieder Daten und Informationen aus, wollen volle Transparenz schaffen und liefern uns damit möglicherweise konkurrenzierenden Finanzplätzen aus. Das Beispiel der USA bei der OECD-Besteuerung muss uns hier im Ständerat mehr als zu denken geben. Es geht eher darum, dass sich die Mitgliedstaaten einen Teil des Kuchens vom grossen Schweizer Markt abschneiden wollen.

Zusammengefasst ist die Vorlage abzulehnen, bzw. es ist nicht auf sie einzutreten. Erstens ist der damit geschaffene Präzedenzfall aus Sicht der Sicherheit des Schweizer Rechtes gefährlich. Zweitens ist es inakzeptabel, den Bundesrat entscheiden zu lassen, mit welchen Staaten die Schweiz Informationen über Finanzkonten austauschen möchte. Drittens kann die dynamische Übernahme der OECD-Kommentare in diesem Fall nicht akzeptiert werden. Die Änderungen müssten in einem vom Parlament diskutierten Bundesgesetz verankert werden und nicht nur auf dem Verordnungsweg, wie es der Bundesrat will. Viertens sollen Sanktionen gemäss Bundesratsvorlage künftig auch bei Fahrlässigkeit möglich sein, was problematisch ist, da die Auslegungen des Regelwerks in den einzelnen Ländern stark voneinander abweichen. Zumindest sollten die nach dem Konsultationsverfahren vorgeschlagenen Lockerungen berücksichtigt werden.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten.