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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-06-10

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-10

Wortprotokoll

Die Kommission beantragt Ihnen hier, beim bestehenden Recht zu bleiben.

Es wurde nämlich hinterfragt, warum der Begriff "schwerwiegend" aus dem Gesetz gestrichen wurde, obwohl dadurch die Kündigungsmöglichkeiten erleichtert werden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Gerichte Kündigungen weiterhin als ungerechtfertigt oder missbräuchlich einstufen könnten. In solchen Fällen sieht das geltende Recht, und das ist hier der entscheidende Punkt, eine Entschädigung von sechs bis zwölf Monatslöhnen vor, die als notwendige Unterstützung für den Neustart nach einer ungerechtfertigten Kündigung betrachtet wird. Eine Entschädigung von null bis acht Monatslöhnen, wie es der Bundesrat vorsieht, wurde in unserer Kommission als zu gering kritisiert.

Weiter wurde diskutiert, warum denn die Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung nicht erhöht, sondern gesenkt werden soll, zumal das Gesetz mit sechs bis zwölf Monatslöhnen bereits heute eine Differenzierung vorsieht. Zudem wurde gefragt, wie oft solche Fälle vorkommen würden.

Da es relativ selten vorkommt, beantragt Ihnen die Kommission, beim bisherigen Recht zu bleiben.