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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-06-10

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-10

Wortprotokoll

Die Mehrheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates, wie er vorliegt. Wenn in einer grossen Verwaltung wie in der Bundesverwaltung eine einzelne Stelle aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen wird, fällt das nicht unter wirtschaftliche Umstrukturierung. Es besteht das Risiko, dass dieser Begriff genutzt wird, um sich von Mitarbeitern aus anderen Gründen zu trennen. Leistungsdefizite können jedoch bereits heute ein Entlassungsgrund sein.

Der Bundesrat möchte den Begriff "schwerwiegend" streichen, weil er in der Praxis für Verwirrung sorgte. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihn so ausgelegt, dass Reorganisationen immer ein grösseres Ausmass haben müssen. Der Bundesrat findet jedoch, es sollten auch bei kleineren Umstrukturierungen einzelne Stellen aufgehoben werden können. Der Schutz für Mitarbeitende bleibt unverändert. Der Arbeitgeber muss sechs Monate lang nach einer zumutbaren neuen Stelle suchen. Es bestehen weiterhin Regelungen für Abgangsentschädigungen. Eine Kündigung ist nur mit sachlichem Grund möglich. Reorganisationen dürfen nicht vorgeschoben werden, um sich von jemandem zu trennen.

Die Mehrheit unserer Kommission ist für den Beschluss des Nationalrates, gemäss Entwurf des Bundesrates, und möchte das Wort "schwerwiegend" streichen. Die Minderheit Maillard Pierre-Yves möchte es beibehalten.