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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2025-06-11

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-11

Wortprotokoll

Am 19.[NB]Februar 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Landesversorgungsgesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzesrevision soll die Organisation und Funktionsweise der wirtschaftlichen Landesversorgung gestärkt werden. In erster Linie geht es jetzt aber um die Aufstockung und Aufwertung der Stelle der oder des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung vom Nebenamt zum Vollamt. Der Rekrutierungsprozess für diese neue Vollzeitstelle ist bereits Mitte Januar 2025 angelaufen. Eine Anstellung erfolgt allerdings nur unter Vorbehalt der Zustimmung des[NB]Parlamentes[NB]zur[NB]Gesetzesrevision. Das ist auch der Grund für die Beratung dieses Geschäfts im beschleunigten Verfahren.

Seit dem Rücktritt des letzten Delegierten Ende Dezember 2024 ist die Stelle vakant und ist interimistisch von Christoph Hartmann, dem Direktor des Bundesamtes für Zivildienst, übernommen worden. Spätestens im Herbst 2025 muss die Ablösung aber stattfinden. Die rechtlichen Bedingungen für eine Anstellung sollen nun möglichst rasch geklärt[NB]sein.[NB]Hierbei[NB]handelt[NB]es sich um einen Teil einer umfassenderen Revision des Landesversorgungsgesetzes. Ein zweiter Teil wird unserem Rat zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.

Mit Schreiben vom 28.[NB]Februar 2025 hat die Konferenz der Kantonsregierungen das Büro des Ständerates ersucht, die Kantone zu dieser Gesetzesrevision anzuhören. Diesem Wunsch hat Ihre SiK entsprochen. Der Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) ist von unserer Kommission angehört worden. Die Aufwertung der Stelle auf eine 100-Prozent-Beschäftigung wird von der LDK unterstützt. Kritischer sieht diese die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachbereichen der Bundesverwaltung, sie befürchtet gar ein Silodenken. Die LDK hätte es lieber gesehen, wenn deren Aufgaben im Gesetz definiert worden wären. Ihre SiK möchte die Grundzüge der Aufgaben aber nicht im Gesetz, sondern wie üblich in der Verordnung regeln. Aufgrund der Rückmeldung der LDK hat unsere Kommission jedoch beschlossen, sich zu den Ausführungsverordnungen konsultieren zu lassen. Die wirtschaftliche Landesversorgung muss eine Organisation sein, die nicht nur in Krisenzeiten, sondern permanent effizient, schlagkräftig und zusätzlich schlank aufgestellt ist.

Am 1.[NB]April 2025 hat unsere Kommission das Geschäft beraten. Sie empfiehlt Ihnen einstimmig und ohne Änderung, der Änderung des Bundesgesetzes zuzustimmen. Ebenso einstimmig und ohne Änderung hat am 13.[NB]Mai die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates zugestimmt.

Ich bitte Sie, den beiden SiK zu folgen.