Lexipedia

AB 357919

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-11

Wortprotokoll

Der Entwurf des Bundesrates zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) sieht die Aufnahme eines neuen Gesetzesartikels vor, der dem Bundesrat die Kompetenz einräumt, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte abzuweichen. Der Bundesrat wäre aber auch weiterhin dazu angehalten, die aussenpolitischen Grundsätze zu wahren und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu erfüllen - auch im Bereich der Neutralität.

Mit dieser Botschaft erfüllt der Bundesrat den Auftrag, den ihm das Parlament durch die Annahme der Motion 23.3585 der SiK-S, "Änderung des Kriegsmaterialgesetzes", am 18.[NB]Dezember 2023 erteilt hat. Die Motion verlangt, dass der Antrag ins Gesetz aufgenommen wird, den der Bundesrat im März 2021 in seinem indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)" unterbreitet hatte, der jedoch damals im Parlament keine Mehrheit gefunden hatte. Durch die Aufnahme einer Abweichungskompetenz soll der Bundesrat einen Handlungsspielraum erhalten, um die Ausfuhrpolitik für Kriegsmaterial an sich ändernde aussen- und sicherheitspolitische Gegebenheiten anzupassen. Dies würde es auch erlauben, im Inland eine an die Bedürfnisse der Schweizer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechtzuerhalten und die aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu wahren.

Die Abweichungskompetenz könnte zum Beispiel erforderlich werden, um die Ausfuhr bestimmter Teile und Baugruppen im Rahmen der industriellen Zusammenarbeit zwischen Schweizer Zuliefererbetrieben und Rüstungsunternehmen in Partnerstaaten, die plötzlich in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, aufrechterhalten zu können. So wäre die Schweiz auch in der Lage, die Rechtssicherheit von Offset-Geschäften im Zusammenhang mit Käufen von Rüstungsgütern der Schweizer Armee zu verbessern. Der Bundesrat wäre weiterhin gehalten, die aussenpolitischen Grundsätze zu wahren und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu erfüllen.

Die Sicherheitspolitische Kommission hat die Vorlage am 1.[NB]April 2025 vorberaten und sich intensiv mit der vom Bundesrat beantragten Änderung von Artikel 22b des Kriegsmaterialgesetzes befasst. Die SiK-S ist mit 11 zu 2 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, hat aber eine grundsätzliche Änderung vorgenommen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Schweizer Armee gestärkt und ihre Verteidigungsfähigkeit erhöht werden muss. Ein wichtiges Element hierfür ist eine gut entwickelte sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (Stib). Mit der von der Mehrheit beantragten Änderung soll die Stib gefördert werden, da der Export von Kriegsmaterial damit erleichtert wird.

Eine Minderheit der Kommission beantragt Nichteintreten. Sie vertritt die Position, dass eine Lockerung des KMG die Neutralität der Schweiz im Grundsatz infrage stellt. Wir werden dazu Ausführungen der Minderheitssprecher hören.

Anstelle der mit der Botschaft beantragten Einführung einer Abweichungskompetenz für den Bundesrat beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Ausfuhrgesuche an Länder, welche im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung aufgelistet sind, grundsätzlich bewilligt werden, ausser es liegen ausserordentliche Umstände vor und die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz erfordern eine Ablehnung. Damit gelten für diese Länder die Bestimmungen gemäss Artikel 22a Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes nicht, in welchem Kriterien für die Nichtbewilligung von Auslandgeschäften aufgeführt werden.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich aus den oben genannten Gründen in Bezug auf die Wahrung der Neutralität gegen diesen Antrag aus und wird dies auch noch begründen. Eine weitere Minderheit will die Bewilligung für direkte oder indirekte Kriegsmaterialausfuhren in Länder ermöglichen, die sich gegen eine völkerrechtswidrige Aggression sowie gegen weitere Kriegsverbrechen durch den Aggressor oder seine Hilfskräfte gemäss Artikel 51 der UNO-Charta bewaffnet verteidigen.

Mit der beantragten Änderung will die Mehrheit der Kommission den Export von Rüstungsgütern in Staaten erleichtern, die im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung abschliessend aufgeführt sind. Neu soll also der Export in diese Länder grundsätzlich erlaubt sein, auch wenn sie sich in einem internen oder externen Konflikt befinden. Wenn aber aussen- oder sicherheitspolitische Interessen der Schweiz gewahrt werden müssen, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Exportbewilligung zu verweigern.

Bei den Ländern im Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung handelt es sich um Rechtsstaaten, welche dieselben internationalen Verpflichtungen zur Kontrolle des Rüstungshandels wie die Schweiz eingegangen sind. Der Grossteil sind Nato-Staaten. Für die Rüstungsindustrie in der Schweiz haben die Nato-Staaten eine existenzielle Bedeutung. 2023 gingen 84 Prozent und 2024 sogar 92 Prozent der Schweizer Rüstungsexporte in diese Länder.

Die Mehrheit der SiK-S ist überzeugt, dass es ohne Anpassung der Exportbestimmungen bald keine Rüstungsindustrie in der Schweiz mehr geben wird. Wird ein Nato- oder EU-Staat in einen Konflikt verwickelt, dürfen ihm laut [PAGE 496] geltendem Recht weder ganze Systeme noch einzelne Komponenten aus Schweizer Rüstungsproduktion geliefert werden. Damit fiele für die Schweizer Rüstungsindustrie auf einen Schlag ein Grossteil ihrer Kundschaft weg, inklusive unserer Nachbarstaaten, die auf Schweizer Komponenten angewiesen sind. Zu betonen ist, dass die Systeme der Schweizer Armee ohne eigene Rüstungsindustrie nicht einsatzfähig gehalten werden können, was eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz darstellt.

Die Schweizer Rüstungsexporte gingen 2023 um 27 Prozent und 2024 um weitere 5 Prozent zurück. Deutschland, die Niederlande und Dänemark haben öffentlich gesagt, dass sie keine Schweizer Rüstungsgüter mehr beschaffen wollen. Der Antrag der Mehrheit stellt das Vertrauen in die Schweiz als verlässlichen Partner und Standort wieder her und ist dank der Beschränkung auf Staaten mit gleichen Werten wie die Schweiz innenpolitisch vertretbar. Diese Änderungen des KMG wurden in der SiK-S in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 3 Stimmen gutgeheissen.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie um Eintreten auf die Vorlage und darum, die von der Mehrheit beantragten Änderungen anzunehmen.