Gysi Barbara · Nationalrat · 2025-06-11
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-11
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Wir befinden uns in der ersten Runde der Differenzbereinigung zu diesen Bestimmungen. Der Ständerat nahm das Gesetzesprojekt in der Gesamtabstimmung mit 41 zu 1 Stimmen an, und er folgte dem Nationalrat in der Detailberatung in fast allen Punkten. Dies betrifft namentlich den Ansatz für eine rollstuhlgängige Wohnung, wenn mehrere Personen Anspruch auf den Zusatzbetrag haben; dieser wurde auf das maximal Doppelte des bisherigen Zuschlags erhöht. Weiter wurde für Personen, die Anspruch auf eine Assistenzperson haben, der Betrag für ein Zimmer für die Nachtassistenz auf 6000 Franken jährlich erhöht. Ebenfalls folgte der Ständerat der Ergänzung des Nationalrates beim Kernartikel, also bei Artikel 14a Absatz 4, gemäss der die Kantone mehrere Pauschalen festlegen können.
Wie erwähnt, verbleiben drei Differenzen. Die erste betrifft Artikel 10 Absatz 1ter a zweiter Satz. Unser Rat hatte im Dezember 2024 mit 129 zu 64 Stimmen entschieden, diesen Absatz so zu ergänzen, dass für jede Nachtassistenzperson ein Zuschlag gewährt wird, auch wenn mehrere Assistenzpersonen im selben Haushalt beschäftigt werden. Der Ständerat folgte uns in diesem Punkt mit 29 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht, sondern strich diesen zweiten Satzteil. Die SGK-N lehnte dann den Antrag Weichelt auf Festhalten mit 23 zu 2 Stimmen ab; der entsprechende Minderheitsantrag wurde begründet. Einerseits ging es in der Phase der Differenzbereinigung darum, einen Schritt auf den Ständerat zu zu machen. Andererseits betrifft das doch sehr wenige Fälle, in denen vielleicht auch andere Lösungen gefunden werden können.
Die zweite Differenz betrifft Artikel 14a Absatz 1. Wie erwähnt, ist Artikel 14a eigentlich der Kernartikel der neuen Gesetzgebung. Unser Rat hatte mit 106 zu 83 Stimmen bei 1 Enthaltung die Zielsetzung im Einleitungssatz präzisiert. Diese Definition gemäss Nationalrat war umfassender und erwähnte explizit die soziale, gesellschaftliche und psychologische Komponente bei der Betreuung. Der Ständerat war der Meinung, dass diese Fassung zu deklaratorisch, zu abstrakt und eben nicht nötig sei. Er unterstützte dann mit 24 zu 19 Stimmen grundsätzlich die Fassung des Bundesrates, ergänzte aber das wichtige Wort "insbesondere". Damit ist der Leistungskatalog in den Buchstaben a bis d nicht abschliessend, sondern die Kantone können weitere Leistungen vorsehen und werden das auch tun. Bereits heute ist das in einigen Kantonen der Fall, und die Kantone finanzieren diese Leistungen ja auch vollumfänglich selbst. Die Einführung einer fünften Leistung in diesem Katalog, die Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe, wurde im Ständerat mit 24 zu 20 Stimmen abgelehnt.
Der SGK-N lag gestern in der Kommissionssitzung ein Kompromissantrag vor, der einen Schritt auf den Ständerat zu macht; er entspricht dem Antrag der Minderheit I (Piller Carrard). Es gab auch einen Antrag Weichelt, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten; das ist heute der Antrag der Minderheit II (Weichelt). Weiter lag ein Antrag vor, sich dem Ständerat anzuschliessen.
In der Gegenüberstellung der Anträge Piller Carrard und Weichelt obsiegte der Kompromissantrag Piller Carrard mit 21 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. In der zweiten Abstimmung obsiegte der Antrag, sich dem Ständerat anzuschliessen, über den Antrag Piller Carrard mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Die dritte Differenz betrifft Artikel 14a Absatz 5. Der Ständerat führte bei Artikel 14a mit 30 zu 13 Stimmen einen neuen Absatz 5 ein. Wenn eine Person teilweise in einer Institution und teilweise zuhause wohnt, soll der Anspruch auf eine Pro-rata-Vergütung bestehen. In der Differenzbereinigung wurde in der SGK-N gestern ein Vorschlag der Verwaltung eingebracht, die Möglichkeit des Pro-rata-Anspruchs an den Bundesrat zu delegieren. Dieser Vorschlag wurde insofern von der Kommission aufgenommen, als sie beantragt, dass der Bundesrat die Einzelheiten regeln solle. Dieser Ergänzungsantrag obsiegte mit 13 zu 11 Stimmen. In der Folge votierte die SGK-N dann einstimmig für die Beibehaltung des ergänzten Absatzes 5.
Wenn Sie der Mehrheit der Kommission zustimmen, haben wir nur noch eine kleine Differenz zum Ständerat, und ich[NB]hoffe,[NB]dass[NB]sich der Ständerat dann dem Nationalrat anschliessen wird, damit wir diesen wichtigen Bestimmungen zum Durchbruch verhelfen, mit denen wir das selbstbestimmte Wohnen im Alter, aber auch im Fall von Behinderung [PAGE 946] fördern. Diese Änderungen wurden 2019 in unserem Rat angestossen und werden hoffentlich in dieser Sommersession als Gesetz verabschiedet.
Besten Dank, wenn Sie die Mehrheit der Kommission unterstützen.