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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2003-06-18

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, dass am 9. Februar dieses Jahres Volk und Stände den Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2002 über die Änderung der Volksrechte etwas überraschend sehr deutlich angenommen haben. Es ging im Wesentlichen um zwei Punkte: erstens um die Einführung der allgemeinen Volksinitiative und zweitens um die Änderung des Staatsvertragsreferendums. Nun ist es so, dass beschlossene Änderungen der Bundesverfassung in der Regel mit ihrer Annahme durch Volk und Stände in Kraft treten. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn das neu geschaffene Verfassungsrecht nicht direkt anwendbar ist, d. h., wenn es noch der Umsetzung durch die Gesetzgebung bedarf. Das trifft teilweise auch auf den erwähnten Bundesbeschluss über die Änderung der Volksrechte zu.

Mit dem vorliegenden Geschäft wird Ihnen nun beantragt, diejenigen Bestimmungen des erwähnten Bundesbeschlusses, welche im umschriebenen Sinne direkt anwendbar sind, auf den 1. August dieses Jahres in Kraft treten zu lassen. Bei diesen Bestimmungen, die in Kraft treten sollen, handelt es sich in erster Linie um diejenigen über die Änderung des Staatsvertragsreferendums sowie über das Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf; wobei sich beim Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf noch ein Vorbehalt ergibt, weil sich Artikel 139b Absatz 1 auch auf die allgemeine Volksinitiative bezieht: Und gerade in diesem Bereich sind eben noch Umsetzungen erforderlich; ich verweise in diesem Zusammenhang auf Ziffer 2 des Berichtes. Die Bestimmungen, die direkt anwendbar sind und per 1. August 2003 in Kraft treten sollen, finden Sie im Detail unter Ziffer 2.1 des Berichtes. Nicht direkt anwendbar sind - ich habe es bereits erwähnt - in erster Linie die Bestimmungen zur allgemeinen Volksinitiative; sie bedürfen der Umsetzung auf Gesetzesstufe. Konkret sind Anpassungen erforderlich beim Bundesgesetz über die politischen Rechte, beim Parlamentsgesetz und beim Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege bzw. beim neuen Bundesgerichtsgesetz.

In zeitlicher Hinsicht ist vorgesehen, dass die Botschaft im Verlaufe des Jahres 2004 vorliegen soll. Das Inkrafttreten ist auf das Jahr 2006 in Aussicht gestellt. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen im Bericht der Staatspolitischen Kommission vom 31. März 2002 und ersuche Sie, dem beantragten Bundesbeschluss zuzustimmen.