Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-11
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-11
Wortprotokoll
Wir sind hier nun beim Kern des Problems, das unsere Rüstungsindustrie hat. Es ist richtig, dass wir uns in der Kommission nur mit den Artikeln 22a und 22b beschäftigt haben. Ein Vorstoss der SiK-S hat eine Gesetzesänderung verlangt: die Einführung von Artikel 22b. Wir beantragen Ihnen jedoch eine Änderung von Artikel 22a. Der Einzelantrag Burkart betrifft die Einführung eines Absatzes 1bis in Artikel 18. Ich bin dankbar, dass Kollege Burkart diesen Antrag eingereicht hat, weil wir mit der neuen Bestimmung Zeit gewinnen. Unsere Schwesterkommission, die SiK-N, deren Präsidentin auch im Saal ist, arbeitet an der Umsetzung einer parlamentarischen Initiative, die sich genau mit diesem Problem beschäftigt.
Die jetzt vorliegende Version ist, wie ich gehört habe, sehr nahe an der Lösung, die der Nationalrat auch will. Wenn wir dieser Version heute tatsächlich zustimmen, werden wir mindestens eine Session gewinnen, um das über die Bühne zu bringen und dem Anliegen von Herrn Mühlemann gerecht[NB]zu[NB]werden.[NB]Das ist die Voraussetzung dafür, dass es eben nicht noch zehn nach zwölf wird, sondern nur fünf nach zwölf.
Nun, wo liegt das Problem? Wenn jemand von uns einen Gegenstand kauft, ist er nach dem Kauf vertraglich der Eigentümer dieses Gegenstandes. Das gilt für sämtliche Geschäfte, die Sie auf Handel basierend abschliessen, auch für Geschäfte mit Kriegsmaterial. Wenn man Eigentümer ist, ist man selbst dafür verantwortlich, wofür man das Material verwendet. Hier kann man zum Beispiel Vergleiche heranziehen, wie sie Kollegin Gmür-Schönenberger angestellt hat. Wenn ich jemandem ein Messer oder ein Auto verkaufe, ist er der Eigentümer. Wenn dieser mit dem Auto in eine Menschenmenge fährt, bin ich dann dafür verantwortlich, dass er das getan hat? Nein. Das ist doch die Überlegung, die wir anstellen müssen.
Nehmen wir die Ruag Ammotec: Viele von Ihnen haben zugestimmt, die Ruag Ammotec in der Schweiz zu erhalten; sie firmiert heute als Swiss P Defence. Jetzt ist der Clou, dass Swiss P Defence genau wegen der Nichtwiederausfuhr-Regelung nicht exportieren kann und die Gefahr besteht, dass Swiss P Defence ihre Produktion ins Ausland verlegt; wir haben schon darüber diskutiert. Wenn das Kriegsmaterialgesetz bezüglich der Nichtwiederausfuhr-Regelung für die 25 Länder, denen wir vertrauen, angepasst werden kann, sind unsere Rüstungsindustriebetriebe wieder in der Lage zu exportieren. Das gilt insbesondere auch für Swiss P Defence. Sonst haben wir wirklich ein Problem. Herr Burkart hat gesagt, es sei wichtig, dass wir sogenannte Ringgeschäfte dann mit einer Bewilligung klar verbieten.
Für mich stellt sich noch ein anderes praktisches Problem. Wenn jemand Rüstungsmaterial in der Schweiz bestellt, kann es je nachdem fünf bis sieben Jahre dauern, bis es geliefert wird. Ein Ringgeschäft ist also in der Praxis nicht möglich, weil die Bestellung nicht aufgegeben und dann sofort weitergegeben werden kann. Es ist also praktisch gar nicht möglich, aber ich bin einverstanden, das in der Bewilligung auch noch zu erwähnen. [PAGE 506]
Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen, damit wir in die richtige Richtung gehen und auch etwas Zeit gewinnen.