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preparatory:AB 358061

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-11

Wortprotokoll

Ich bin Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes Schweiz. Dieser Verband spricht sich weder gegen die Elektromobilität noch gegen die Möglichkeit, Ladestationen zuhause zu errichten, aus. Er hat im Mai 2022 die Roadmap Elektromobilität 2025 mit 75 Massnahmen zur Erreichung der neuen Ziele mitunterzeichnet. Ein konkretes Ziel ist das nutzerfreundliche und netzdienliche Laden zuhause, am Arbeitsort und unterwegs. Im Rahmen einer Untergruppe wurden zusammen mit den wichtigsten Stakeholdern, darunter auch dem Hauseigentümerverband Schweiz, die zwei Leitfäden "Ladeinfrastruktur in Mietobjekten" und "Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum" ausgearbeitet. Die zweite Etappe der Roadmap Elektromobilität wird unterstützt, da sie basierend auf freiwilligen Massnahmen unterstützende Programme und beratende Angebote schaffen und mehr Akzeptanz und Innovation auslösen möchte.

Ein gesetzlicher Zwang, ein sogenanntes Recht auf Laden, ist aber abzulehnen. Dies wäre ein Eingriff in die Eigentumsgarantie und würde dem geltenden Miet- und Stockwerkeigentumsrecht klar zuwiderlaufen. Es ist Sache des Vermieters respektive der Stockwerkeigentümerschaft, zu entscheiden, welche Investitionen getätigt werden sollen und ob eine Infrastruktur für Ladestationen bereitgestellt oder ob eine Bewilligung zum Einrichten von Ladestationen erteilt werden soll. Bereits heute entscheiden sich viele Vermieter- und Stockwerkeigentümergemeinschaften für die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur, da dies auch eine wertvermehrende Investition darstellt und die Nachfrage danach steigt. Grosse Kosten und Schwierigkeiten in der Umsetzung, in der Praxis zulasten der Immobilieneigentümer, wären aber die Folgen eines sogenannten Rechts auf Laden. Streitigkeiten und Gerichtsfälle wären vorprogrammiert. Zweifel und Vorbehalte können nicht mittels Vorschriften und einem staatlichen Zwang abgebaut werden.

Zudem - das ist wichtig zu betonen - würde die Umsetzung der Forderung der Motion in die Kompetenz der Kantone eingreifen. Die Kantone sind vor allem für Massnahmen zuständig, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen. Dem Bund kommt hier lediglich eine koordinative Rolle zu. Entsprechend hat der Bund nicht die Kompetenz, in diesem Bereich Regelungen zu erlassen.

Ich danke Ihnen für die Ablehnung der Motion.