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Schiesser Fritz · Ständerat · 2003-06-18

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-18

Wortprotokoll

Das Ergebnis der Einigungskonferenz, die wir heute Morgen durchgeführt haben, liegt bei 80 Millionen Franken. Die Ausgangslage war folgende: Wir haben dreimal 100 Millionen Franken beschlossen. Wir haben auch die Ausgabenbremse überwunden. Der Nationalrat hat zwar zweimal 100 Millionen Franken beschlossen, aber die Ausgabenbremse nicht geschafft. Er hat dann im dritten Umgang 50 Millionen Franken beschlossen, und bei der Abstimmung über die Ausgabenbremse das qualifizierte Mehr erreicht. Die Ausgabenbremse wurde also gelöst. Aus dieser Situation heraus hatten wir in der Einigungskonferenz zu entscheiden: 50 Millionen Franken gemäss Nationalrat oder 100 Millionen Franken gemäss Ständerat?

In der Einigungskonferenz lagen zwei Anträge vor, einer auf 80 Millionen Franken und ein anderer Antrag, dem Nationalrat zu folgen und 50 Millionen Franken zu gewähren. Mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde beschlossen, 80 Millionen Franken als Ergebnis der Einigungskonferenz einzusetzen.

Ich möchte noch eine Bemerkung anbringen. In der Einigungskonferenz wurde auch diskutiert, wie es mit diesem Kredit im Rahmen des Programms über die Sanierung der Bundesfinanzen weitergehen soll. Hier gingen die Meinungen auseinander. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass es jetzt nicht darum geht, bereits vorwegzunehmen, ob dannzumal noch einmal um 20 Millionen Franken reduziert werden soll oder nicht. Das, meine ich, sei dann Sache der zuständigen Kommission, die bei der Behandlung des ganzen Geschäftes zum Sanierungsprogramm diese Situation in der Kommission noch einmal zu beurteilen hat. In der Einigungskonferenz wollte man die eine oder andere Position [PAGE 660] schon gleichsam festnageln. Das soll aber nicht der Fall sein.

Die Einigungskonferenz beantragt, auf 80 Millionen Franken zu gehen. Die Frage der Behandlung dieser 80 Millionen Franken im Stabilisierungsprogramm ist dann Sache der zuständigen Kommission, die dieses Programm behandelt.

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