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preparatory:AB 358295

Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-12

Wortprotokoll

Wir sprechen über die Motion Salzmann, die eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die praktizierte Nutztierhaltung wünscht. Die Motion verlangt, dass alle landwirtschaftlichen Betriebe ab einer Grösse von mindestens acht Düngergrossvieheinheiten ihr häusliches Abwasser mit dem Hofdünger vermischen dürfen und von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation befreit werden. Wir machen das heute schon, allerdings ist das nur für Betriebe möglich, die entweder Rinder oder Schweine halten. Die Motion möchte dies ausweiten. Zukünftig soll häusliches Abwasser nicht nur mit flüssiger Rinder- und Schweinegülle vermischt werden dürfen, sondern auch mit den Ausscheidungen von zum Beispiel Schafen, Ziegen, Pferden oder Hühnern. Die Motion möchte so verhindern, dass Landwirtschaftsbetriebe, die andere Nutztiere als Kühe oder Schweine halten, zwingend teure Kanalisationsanschlüsse bauen müssen.

Nachdem die Motion vom Ständerat in der Wintersession ohne Abstimmung angenommen wurde, nahm die UREK-N am 7.[NB]April 2025 die Motion mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls an. Der Text dieser Motion ist identisch ... (Zwischenruf der Präsidentin: Ich bitte Sie, all diese bilateralen Gespräche, die sehr wichtig sind, aber ein bisschen Lärm verursachen, doch in der Wandelhalle zu führen.) Der Text dieser Motion ist identisch mit jener der Motion Aebi Andreas 13.3324, "Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung", die im Jahr 2016 von beiden Räten angenommen wurde. Der Bundesrat hatte 2018 eine entsprechende Änderung des Gewässerschutzgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, dann aber aufgrund der weitgehend ablehnenden Stellungnahmen auf eine Gesetzesanpassung verzichtet.

Ihre Kommission war mehr oder weniger einstimmig der Meinung, dass Härtefälle verhindert werden müssen. Unter Härtefällen versteht die Kommission in erster Linie abgelegene Höfe, bei denen ein Anschluss an die Kanalisation unverhältnismässig hohe Kosten verursachen würde oder sogar unmöglich wäre. Für solche Fälle wurde von sämtlichen Mitgliedern der Kommission breites Verständnis gezeigt. Für genau diese Fälle wurde diese Motion auch geschrieben und von der Kommissionsmehrheit unterstützt.

Die Mehrheit der Kommission teilte zudem die Befürchtung, dass die Einschränkung der Ausnahme auf Rinder- und Schweinehaltung eine Umstellung gewisser Betriebe auf andere Tierarten verhindere. Doch gerade im alpinen Gebiet kann eine Umstellung auf Ziegen oder Schafe eine wichtige Massnahme darstellen, damit die Alpweiden überhaupt noch offen gehalten werden und die Biodiversität dadurch erhalten bleibt.

Die Minderheit der Kommission bekämpfte die Motion in erster Linie aus folgenden drei Gründen: Erstens könnte damit eine Schwächung des Gewässerschutzes einhergehen. Zweitens würde das Halten von einigen Schafen als Alibi für das Umgehen der Anschlusspflicht genutzt. Drittens könnten Krankheitserreger auf die Felder ausgebracht werden.

Diese drei Argumente beurteilte die Mehrheit der Kommission anders, da erstens die restriktiven Vorschriften für die Ausbringung von Gülle, sowohl was den Zeitpunkt, die Menge wie auch die Ausbringform betrifft, durch diese Motion nicht geändert werden. Zweitens müssen zur Einhaltung des Mindestbestandes von acht Grossvieheinheiten umgerechnet mindestens 32 Milchschafe oder 50 Ziegen oder 800 Hühner gehalten werden. Das macht niemand einfach so als Hobby, das setzt doch einige Professionalität voraus. Drittens helfen das Mischen des häuslichen Abwassers mit dem anfallenden Mist und die sachgerechte Ausbringung des Hofdüngers dabei, dass keine Krankheitserreger ausgetragen werden; das ist bei Rinder- oder Schweinejauche auch nicht anders. Gerade der letzte Punkt, das Zuführen von Hauswasser, wurde von den Befürwortern durchaus auch als positiver Effekt dieser Motion gesehen, denn durch diese Zumischung von häuslichem Abwasser werden auch andere Wasserressourcen geschont.

Die Kommission empfiehlt Ihnen, die Motion anzunehmen.