Germann Hannes · Ständerat · 2025-06-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-12
Wortprotokoll
Der Motionär, Herr Nationalrat Nantermod, möchte den Bundesrat beauftragen, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung dahin gehend zu ändern, dass die Übernahme der Kosten von komplementärmedizinischen Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) optional ist. Der Nationalrat hat diesen Vorstoss im letzten Jahr angenommen, im September, genau genommen.
Ich kann es kurz machen: Die Kommission hält sich weitgehend an die Stellungnahme des Bundesrates, der die Ablehnung der Motion beantragt. Die Gründe sind folgende: Eine Ausnahme oder eine Wahlmöglichkeit für bestimmte Leistungsbereiche widerspricht dem Prinzip des Versicherungsobligatoriums. Die Sistierung der Unfalldeckung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung kann nicht mit der Wahlmöglichkeit, wie sie der Motionär für die komplementärmedizinischen Leistungen einführen möchte, verglichen werden. Diese Möglichkeit steht lediglich jenen Versicherten offen, die bereits über eine volle Deckung für das Unfallrisiko nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verfügen, also für Berufs- und Nichtberufsunfälle. Damit kann eine mehrfache Deckung desselben Risikos durch unterschiedliche obligatorische Sozialversicherungen vermieden werden.
Dazu kommt, und das erwähnt auch der Bundesrat, dass im Jahre 2009 ein Verfassungsartikel für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin vom Volk klar angenommen worden ist. Seit 2017 ist diese auch definitiv in der OKP drin. Das war auch einer der Hauptgründe, warum die Kommission die Ablehnung beantragt: Es sei der Volkswille zu respektieren. Zudem betont die Kommission, dass 18 Millionen Franken pro Jahr bei diesem 50- bzw. 90-Milliarden-Franken-Kuchen ein verschwindend kleiner Anteil sind. Nur Leistungen aus fünf Fachbereichen - anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Phytotherapie, Akupunktur und Pharmakotherapie der traditionellen chinesischen Medizin - werden vergütet, sofern sie von einem Facharzt oder einer Fachärztin erbracht worden sind.
Genau aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission, die Motion abzulehnen, dies mit 6 zu 0 Stimmen. Das klingt nicht nach wahnsinnig viel - es gab auch nur 2 Enthaltungen. Vermutlich war die Abwesenheitsquote gegen Abend schon etwas höher. Aber auf jeden Fall kann ich sagen: ohne Gegenstimme. Wir finden, die nur optionale Übernahme der Kosten von komplementärmedizinischen Leistungen sei weder verhältnismässig noch gerechtfertigt. Darum erfolgte die Ablehnung ohne Gegenstimme.