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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2025-06-12

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-12

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist aus zwei Hauptgründen gegen diese Vorlage. Zum einen haben wir grosse Zweifel am Nutzen dieser legislatorischen Tätigkeit, und zum andern hinterfragen wir den Anstoss dazu, nämlich den Druck von aussen.

Für die Frage nach dem Sinn und Zweck und damit der Nützlichkeit lohnt es sich, sich die Voten im Erstrat vor Augen zu führen. Der Sprecher unserer Schwesterkommission sagte im Ständeratsplenum wortwörtlich: "Mit diesem Register werden Sie die Geldwäscherei nicht wirklich bekämpfen können. Von daher kann man sich allen Ernstes die Frage stellen, ob sich das lohnt." (AB 2024 S 1360)

Mit dieser negativen Einschätzung war er nicht allein. Ein Ständerat der Mitte sagte: "Wenn es so wäre, dass mehr Regulierung hilft, dann hätten wir die Probleme nicht." (AB 2024 S 1365) Ein weiterer Vertreter der Mitte meinte wortwörtlich: "Wir regulieren zu viel. Wir regulieren jetzt in Kernbereiche des freiheitlich-liberalen Staates hinein, und deshalb ist die Transparenzvorlage eigentlich schlecht." (AB 2024 S 1362) Und schliesslich sagte auch ein Standesvertreter der Freisinnigen: "Wir verursachen unglaublich viel Bürokratie, wir schauen nicht die Wirksamkeit an, und trotzdem machen wir das." (AB 2024 S 1364) Schlussendlich gab auch die Frau Bundespräsidentin zu Protokoll: "Es ist nicht die Massnahme, von der man sagt, die sei dann wirksam." (AB 2024 S [PAGE 1005] 1365) So zieht sich das durch die ganze Debatte. Die Frage nach dem Nutzen unserer legislatorischen Tätigkeit, und das glaubt man kaum, bleibt also im Dunkeln. Was sie und das Register sicher bringen, sind Aufwand und Bürokratie, und das nicht zu knapp.

Allein diese abgespaltete Transparenzvorlage wird beim Bund 80 neue Vollzeitstellen nötig machen. Hinzu kommen noch die Stellen in den Kantonen, etwa für die Handelsregister und die Grundbuchämter. Die Angaben zu jedem neuen und jedem ausscheidenden Anteilsinhaber von jedem KMU und allen anderen Rechtsgebilden müssen bearbeitet werden. Schliesslich knebeln wir hiermit unsere erfolgreichen Firmen mit neuem Aufwand. Sie müssen ja all diese Daten dem Staat melden. Etwas irritierend ist, dass die börsenkotierten Unternehmen von diesen Registerpflichten befreit sind.

Doch wie kam es überhaupt zur Vorlage 24.046? Die FATF und das Global Forum empfehlen die Einrichtung von staatlich geführten Transparenzregistern und weisen gleich selbst darauf hin, dass ein solches Register keine zwingende Voraussetzung für eine effektive Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung darstellt. Die Betonung liegt also auf dem Wort "empfehlen". Entgegen der Aussage in der Botschaft handelt es sich nicht um eine Mindestanforderung gemäss internationalen Standards, sondern um einen weitverbreiteten Trend zu Unternehmensregulierungen.

Mit anderen Worten: Wir regulieren hier einfach, und zwar nicht aus Überzeugung, sondern aufgrund von Druck von aussen, weil andere es wollen. Internationale Organisationen, deren Hintergründe, personelle Zusammensetzung und Motive wir nicht kennen, setzen uns das Messer an den Hals. Beugen wir uns einmal mehr diesem Druck von aussen und führen wir dieses Transparenzregister ein, werden uns die internationalen Organisationen ganz bestimmt nicht in Ruhe lassen, dazu sind die helvetischen Geldhäuser viel zu erfolgreich unterwegs. Dann kommt einfach die nächste Forderung.

Ginge es wirklich um Verbrechensbekämpfung, würde auch die SVP-Fraktion Hand bieten. Geld, das gewaschen wird, ist immer ein Profit, der mit menschlichem Leid erzielt wurde, und das verurteilen wir aufs Schärfste. Aber wir dürfen nicht regulieren, wenn wir genau wissen, dass es nichts bringt. Es hiess, die Schweiz würde einen Reputationsschaden erleiden und wir kämen auf eine graue Liste. Solche angeblichen Listen geistern seit Jahrzehnten herum. Zu Gesicht bekommen hat sie noch nie jemand, und ironischerweise müsste man hier den Schluss ziehen, dass ausgerechnet diese grauen und schwarzen Listen auch nicht transparent sind.

Es geht hier um etwas ganz anderes, nämlich um die Interessen anderer Finanzplätze. Dabei spielen auch die Medien eine unrühmliche Rolle; Stichworte sind da "Suisse Secrets" und die Panama Papers. Bezeichnend ist ja auch der Minderheitsantrag Dandrès zu Artikel 35a, der die Daten aus dem Register für Journalisten und NGO zugänglich machen will. So würden wir Voyeurismus befriedigen und uns erst recht vom Ziel der Verbrechensbekämpfung entfernen.

Über die Geldwäschereibekämpfung beraten wir seit Jahren. Unser Dispositiv zur Geldwäschereiabwehr ist tadellos. Das wird jeweils auch von der FATF attestiert. Die Schweiz hebt sich diesbezüglich von vielen anderen Ländern positiv ab: Was wir im Gesetz verankern, setzen wir konsequent um. Wir sind also verlässlich, und wir sind berechenbar. Unsere Behörden geben sich Mühe, diese Wirtschaftsverbrechen zu bekämpfen.

Aber nur[NB]schon ein[NB]Blick in[NB]die EU[NB]zeigt, dass Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschereibekämpfung nicht in allen EU-Staaten gleich hartnäckig betrieben wird wie bei uns. Ein Dispositiv, das übrigens auch nicht gut abschneidet, ist jenes der USA. Unter der Regierung Biden haben sich die Umsätze der Finanzbranche in den sogenannten amerikanischen Steueroasen fast verdoppelt. Es geht hier also um einen Krieg der Finanzplätze und um wirtschaftliche Interessen.

Aus diesen Gründen lehnt die SVP-Fraktion dieses Transparenzregister ab.