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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-12

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-12

Wortprotokoll

Ich möchte mich kurz zu drei Themen äussern, zunächst zur Meldung von Unterschieden durch Finanzintermediäre, das ist Artikel 38. Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen. Eine klare Mehrheit der Banken und die Bankiervereinigung würden hier auch im Sinne der Minderheit entscheiden. Der Antrag der Mehrheit ist ein Resultat des Lobbyings der Privatbanken, die Artikel 38 gestrichen haben wollen.

Nach dem Geldwäschereigesetz müssen Banken und andere Finanzintermediäre bei einer Geschäftsbeziehung den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass Finanzintermediäre hierzu das Register als zusätzliche Quelle konsultieren können. Wenn sie dabei einen Unterschied zwischen den Informationen in ihren Akten und den Informationen im Register feststellen, müssen sie dies dem Register melden. Die risikobasierten Kontrollen der Kontrollstellen basieren auch auf diesen [PAGE 1010] Unterschiedsmeldungen. Mit dem Antrag der Mehrheit geht einfach die Qualität des Registers verloren. Das ist eine klare Schwächung des Dispositivs. Ich muss es noch einmal sagen: Auch die Banken sind dieser Meinung. Es waren offensichtlich die Privatbanken, die zu einem Meinungsumschwung in der Kommission beigetragen haben. Ich bitte Sie, hier dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Bei der Unterstellung von Vereinen und Stiftungen unter das Gesetz bitte ich Sie, der Minderheit II (Dandrès) zu folgen. Es ist vorgesehen, dass Stiftungen, die der Aufsicht des Bundes unterstehen, sowie Familienstiftungen den Transparenzvorschriften unterliegen. Das ist sinnvoll, denn Familienstiftungen unterliegen keiner Aufsicht oder Revision, sodass hier ein Defizit in Bezug auf die Transparenz besteht. Der Aufsicht des Bundes unterstehen zudem Stiftungen, die national oder international tätig sind. Es handelt sich also um Stiftungen mit einer grossen Bedeutung. Sie stellen ein besonderes Risiko dar, insbesondere wenn sie Geld ins Ausland weiterleiten. In diesem Sinne ist der Antrag der Minderheit II ein guter Kompromiss. Mit diesem Antrag sind etwa zwei Drittel der Stiftungen ausgenommen.

Ich komme zu den Treuhandverhältnissen: Hier bitte ich Sie ebenfalls, den Minderheitsantrag zu unterstützen. Ich möchte die Herausforderungen und die Bedeutung der Transparenzmassnahmen betreffend die Treuhandverhältnisse kurz darlegen. Die Treuhandverhältnisse, die Nominee-Konstellationen, stellen ein besonders hohes Risiko im Hinblick auf die Bekämpfung von Kriminalität dar, insbesondere mit Blick auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Dabei handelt es sich insbesondere um Tarnfirmen oder Strohmänner, die die Identität ihres Auftraggebers verschleiern. So sind namentlich sogenannte Signatures for Sale bekannt, bei denen sich jemand gegen Entgelt als Strohmann zur Verfügung stellt. Solche Signatures for Sale werden von Kriminellen gerne zur Verschleierung von involvierten Personen genutzt, die über mehrere Stufen dazu beitragen, dass Scheinfirmen agieren können. Ich bitte Sie, auch hier der Minderheit zu folgen.