Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-19
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Die in den ersten Artikeln beantragten Zahlungsrahmen beziehen sich auf Begleitmassnahmen. Bei Artikel 4 geht es allgemein darum, den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft weiterhin gezielt zu fördern, und im Besonderen darum, die unerlässliche und breite Verankerung von Wissenschaft in der Gesellschaft zu stärken. Die WBK hat relativ lange darüber diskutiert, ob nicht gewisse Kürzungen vorgenommen werden könnten; im Wissen um das bestehende Entlastungsprogramm hat sie jedoch darauf verzichtet, dies in der Meinung, dass ein gewisses Sparpotenzial vorhanden ist. Dies als Ergänzung zu Artikel 4.
Nun aber zu Artikel 5: Dort geht es um gezielte Massnahmen für die Valorisierung des Wissens und dessen verbesserte Nutzung für die Innovation und die Technologieentwicklung in der Schweiz. Dieses Programm soll das bisherige Schweizerische Netzwerk für Innovation (SNI) ablösen. Die Überprüfung dieses Netzwerkes hat erhebliche administrative Mängel und eine relativ geringe Wirkung zutage gebracht. Der Nationalrat hat - nicht zuletzt aus dieser Erkenntnis heraus - diesen Betrag von 16 Millionen Franken gestrichen.
In der WBK unseres Rates konnten Bundesrat und Verwaltung eine Mehrheit davon überzeugen, dass dieses Projekt mit einer vollständigen Neukonzeption Sinn macht. Technologietransfer ist ein zentrales Anliegen in der Schweiz, da sehr viel Wissen an unseren Hochschulen brach liegt und weder zu anderen Hochschulen noch zu den Unternehmen gelangt. Die WBK hat mich übrigens beauftragt, hier folgende wörtliche Erklärung abzugeben - ich zitiere aus dem Protokoll -: "Die Mittel aus diesem Programm sollen den Universitäten und Fachhochschulen für den Ausbau des Technologie- und Innovationstransfers im Rahmen von Leistungsaufträgen, welche sie zur Zusammenarbeit und Kompetenzfokussierung verpflichten, direkt zukommen."
Eine Minderheit der Kommission wiederum ist der Meinung, dass diese Aufgabe ebenso gut an anderen Orten, vor allem bei der KTI, angesiedelt werden könne.
So weit meine Ausführungen zu Artikel 5 Absatz 1. In diesem Zusammenhang kann ich auch Absatz 2 erläutern. Dieser kann nach Meinung der Kommission gestrichen werden, da es keinen Sinn macht, den Gesamtbetrag exakt hälftig auf die beiden Bereiche Technologietransferstellen an Hochschulen und Informationsplattform für den Technologiebereich aufzuteilen.
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