Töngi Michael · Nationalrat · 2025-06-13
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2025-06-13
Wortprotokoll
Viele Menschen in der Schweiz leiden unter Lärm. Es ist vor allem Strassenlärm, der Probleme macht. Hunderttausende sind von diesem Lärm betroffen. Er führt zu vorzeitigen Todesfällen, zu Stress, zu Einschränkungen bei der Lebensqualität. Sie wissen das selber bestimmt auch. Wer an einer dicht befahrenen, lauten Strasse wohnt, lebt und schläft schlechter, ist von starken Einschränkungen betroffen, und das auch schon unter den Grenzwerten, wie man in den letzten Jahren vermehrt in Studien festhalten musste.
Die parlamentarische Initiative Klopfenstein Broggini verlangt nun, dass bei der Sanierungspflicht von Strassen gemäss Umweltschutzgesetz die Projekte - und es geht hier um Lärmsanierungen, das wurde zum Teil verwechselt - neu explizit nach der gesundheitlichen Dringlichkeit priorisiert werden sollen. Das bedeutet konkret, dass stärker darauf geachtet wird, wo wie viele Menschen betroffen sind, und dass jene Strassen schneller saniert werden, an denen viele Menschen wohnen. Das ist dringend notwendig, denn Lärmsanierungen sind seit Jahrzehnten vorgesehen, die Fristen wurden aber mehrmals verschoben, obwohl immer noch sehr viele Strassen lärmbelastet sind.
In der Kommission wurde von der Mehrheit argumentiert, die Kantons- und Gemeindestrassen lägen in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Das ist richtig. Es ist aber auch so, dass der Bund Lärmsanierungsbeiträge spricht - im Durchschnitt sind es 20 Prozent der Kosten -, und in dem Sinne können wir hier auch nationale Vorgaben machen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir beim Lärmschutz jahrzehntelange Verzögerungen haben. Die Frist, die sich [PAGE 1060] das Parlament damals gesetzt hatte - wir waren alle nicht dabei -, war das Jahr 2002. Dann merkte man, dass das nicht erreichbar ist, und verlängerte die Frist bis 2015. Wir haben immer noch Hunderttausende von Menschen, die an Strassenzügen leben, die nicht saniert sind und wo es zu viel Lärm gibt.
Ich möchte Sie beim Thema Lärm auch daran erinnern, dass nach einem Bundesgerichtsurteil all diese Lärmsanierungen, die nur auf dem Papier vorgenommen wurden - man hat vielleicht ein Fenster saniert, die Strasse selbst jedoch nicht -, nochmals aufgenommen werden müssen. Im Kanton Luzern zum Beispiel sind es über hundert Projekte, die jetzt wieder neu geprüft werden müssen. Diese Aufgabe stellt sich auch in anderen Kantonen. Es ist eine grosse Aufgabe, die wir rascher realisieren müssen.
Ich möchte Sie bitten, die parlamentarische Initiative zu unterstützen.