Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-19
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Mit den Grundbeiträgen unterstützt der Bund die Betriebsausgaben der kantonalen Universitäten. Die vorgesehene Erhöhung setzt ein Zeichen gegen die Erosion des Grundbeitrages je Studierenden, die seit zwanzig Jahren zu verzeichnen ist. Während die Zahl der Studierenden an den kantonalen Universitäten zwischen 1980 und 2000 um 55 Prozent zugenommen hat, ist im gleichen Zeitraum der Grundbeitrag des Bundes je Studierende bzw. Studierenden real gesunken, von [PAGE 703] einem Faktor von 1,32 im Jahre 1980 auf einen Faktor von 1,0 im Jahre 2000. Der Bund geht davon aus, dass die Erhöhung der Grundbeiträge schwerpunktmässig der Verbesserung der Betreuungsverhältnisse - vor allem in den Geistes- und Sozialwissenschaften - sowie der Umsetzung der Erklärung von Bologna zugute kommt. Die entsprechenden Modalitäten werden im Einvernehmen mit den Universitätskantonen zu bestimmen sein.
Ich möchte gleichzeitig unseren Streichungsantrag zu Absatz 3 begründen. Der Nationalrat wollte mit diesem Zusatz die Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften speziell betonen. Unsere Kommission anerkennt durchaus, dass die Situation dringend zu verbessern ist. Hingegen ist sie der dezidierten Ansicht, dass eine solche Forderung nicht in einen Finanzierungsbeschluss aufgenommen werden kann. Die Grundbeiträge werden nach den Richtlinien des Universitätsförderungsgesetzes verteilt. Die Universitäten sollen über die Verwendung der Grundbeiträge frei entscheiden können. Durch die Umsetzung des Bologna-Modells werden die Mittel ohnehin schwergewichtsmässig in den Phil.-I-Bereich gehen. Eine spezielle Erwähnung bringt nichts und widerspricht dem Prinzip der freien Mittelverwendung der Hochschulen.