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Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-06-16

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-06-16

Wortprotokoll

Das Erste, was ich Kollege Rieder zugutehalten muss, ist, dass er mit dem Titel dieser Motion mein Interesse absolut geweckt hat. Ich wollte natürlich wissen, wo man die Kleinen aufhängt. Das Zweite, was ich ihm zugutehalten muss, ist, dass er nicht nur mit der Motion, sondern auch mit der Begründung, mit dem soeben gehaltenen Votum, absolut recht hat. Ich kenne auch solche Fälle - Sie wissen, ich bin auch als Anwalt tätig.

In einem aktuellen Fall, den ich gut kenne, hat ein Vater - und glauben Sie mir, das ist die friedliebendste Person, die ich kenne - seinem Sohn als Requisite für einen "James-Bond-Film", den der Sohn mit anderen Kindern drehen wollte, eine solche Spielzeugpistole gekauft. Die Strafandrohung im Strafbefehl lautet auf 20 Tagessätze. Wenn Sie sich jetzt fragen, was 20 Tagessätze sind: Das bekommen Sie nach der Empfehlung der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz, wenn Sie zum Beispiel in einer 50er-Zone 79 Stundenkilometer oder auf der Autobahn 159 Stundenkilometer fahren. Und damit Sie den richtigen Vergleich ziehen: Das machen Sie auf der Autobahn vorsätzlich. Im Fall, der hier ebenfalls mit 20 Tagessätzen bestraft wird, geht es unbestrittenermassen und offensichtlich um eine reine Fahrlässigkeit. Ich will die Verwechslungsgefahr dieser Waffen nicht verharmlosen, aber man muss sich schon fragen, ob so etwas angemessen ist.

Gerade vorhin habe ich gedacht, dass ich jetzt doch nochmals ausprobieren muss, ob ich diese sogenannte Waffe oder diese Spielzeugpistole noch finde. Ich bin auf amazon.ch gegangen, wo sie gekauft worden ist. Am Anfang, bevor ich auf der Seite loslege und die Sachen suche, die ich zusammenkaufen will, kann ich ankreuzen, dass nur Artikel angezeigt werden sollen, die in die Schweiz geliefert werden können. Diese Waffen sind dann aber trotzdem erhältlich und werden munter verkauft. In meinem Fall war diese Waffe übrigens unter der Kategorie "Spielzeug" aufgeführt. Die Beschreibung war: Spielzeugpistole für Kinder.

Die Bestimmung im Waffengesetz kann, meine ich, nur der Generalprävention dienen. In einem Bereich, wo wir es mit Fahrlässigkeit zu tun haben, ist es mit der Generalprävention, also mit Abschreckung, relativ schwierig. Um abgeschreckt werden zu können, müssen die Leute zuerst überhaupt einmal wissen, dass sie etwas tun, wovor sie abgeschreckt werden sollen. Was ganz einfach wäre oder zumindest viel einfacher, als eben diese Kleinen zu Tausenden zu hängen, wäre, genau das zu tun, was Kollege Rieder vorschlägt. Das wäre nicht nur Prävention, das wäre absolut die richtige Massnahme. Dann, glaube ich, wäre relativ schnell fertig damit, zumindest auf diesem Weg. Wenn irgendjemand im Darknet doch noch so eine Spielzeugpistole kaufen will, dann muss er so viele technische Hindernisse überwinden, dass ihm wahrscheinlich bewusst ist, dass man da nicht mehr von Fahrlässigkeit sprechen kann.

Ich bitte Sie also, die Motion anzunehmen.