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Schmezer Ueli · Nationalrat · 2025-06-16

Schmezer Ueli · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-16

Wortprotokoll

Der Kanton Genf möchte Folgendes: Genf möchte, dass eine Betreibung automatisch aus dem Betreibungsregisterauszug gelöscht wird, wenn die betriebene Forderung vollständig getilgt ist, wenn also der Schuldner bzw. die Schuldnerin bezahlt hat, was er oder sie zu bezahlen hatte.

Heute ist die Regelung nicht so. Heute stehen im Betreibungsregisterauszug nicht nur offene Rechnungen, was ja eine Selbstverständlichkeit ist, sondern darin stehen auch Betreibungen, wenn man bezahlt hat. Sie stehen da noch ganze fünf Jahre drin, auch wenn man bezahlt hat. Der Kanton Genf findet das stossend.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat am 11.[NB]April darüber diskutiert und kommt in der Mehrheit zum Schluss, dass sie das ebenfalls stossend findet. Welche Überlegungen sich die Minderheit gemacht hat, haben Sie von Kollege Nantermod gehört.

Was hat sich die Mehrheit überlegt? Es ist klar, es ist eine Abwägung, die wir hier machen müssen, und man kann das unterschiedlich bewerten. Es ist eine Abwägung zwischen der Warnfunktion vor finanziell nicht vertrauenswürdigen Personen - solche Personen können wirklich ein Problem sein - und dem Schutz von Schuldnern, die bezahlt haben, vor unverhältnismässigen Folgen eines Eintrages. Letztlich geht es um die Frage: Welche Informationen sind für potenzielle Gläubiger eigentlich wichtig? Bevor Sie einen Vertrag eingehen, müssen Sie wissen, ob die andere Partei ihre Rechnungen bezahlt. Das ist die entscheidende Information. Das Register muss also zeigen, ob die Person noch[NB]offene[NB]Rechnungen[NB]hat[NB]oder nicht. Ein potenzieller Gläubiger oder Vertragspartner muss nicht wissen, ob jemand vor fünf Jahren eine, zwei oder drei Rechnungen zu spät bezahlt hat.

Die Mehrheit argumentiert, fünf Jahre seien eine sehr lange Zeit. Die Mehrheit findet, dass jede Person in einen vorübergehenden finanziellen Engpass oder in finanzielle Schwierigkeiten geraten kann. Wir wissen nicht, was uns im Leben alles passiert. Das kann eine Scheidung sein, das kann ein erfolgloses Geschäftsmodell sein, mit dem man vielleicht etwas ausprobiert hat, das kann auch eine Entlassung sein. Diese Menschen versuchen, wieder aus der Krise herauszufinden, und wir sollten sie nicht fünf Jahre lang dafür bestrafen. Das ist halt in gewissem Sinn schon das, was wir mit dem geltenden Recht machen. Ein Eintrag, der[NB]fünf[NB]Jahre[NB]lang[NB]sichtbar[NB]ist,[NB]ist ein Problem bei der Jobsuche, und er ist ein Problem bei der Wohnungssuche. In gewissen Gegenden ist es fast unmöglich, mit einem Eintrag im Betreibungsregister überhaupt noch eine Wohnung zu bekommen.

Jetzt werden Sie vielleicht sagen: Aber es gibt die Möglichkeit, dass man den Gläubiger davon überzeugt, den Eintrag zu löschen. Das stimmt. Aber das ist erstens mühsam, und zweitens hat der Gläubiger vielleicht gerade keine Lust, weil er sich nämlich über den Schuldner genervt hat. Am Schluss ist das Ganze möglicherweise noch mit ziemlich hohen Kosten verbunden. Das heisst, dass jemand, der aus dieser Schuldensituation rauskommen will, als Erstes dann gerade noch einmal Kosten zu bezahlen hat. Das ist nicht so eine gute Idee, umso mehr, als diese Kosten im Gesetz nicht definiert sind.

Was aber besonders stossend ist, ist das Folgende: Mit dem geltenden Recht überlassen wir es dem Gläubiger, zu entscheiden, ob ein Eintrag fünf Jahre bestehen bleibt oder nicht. Wir sagen zwar einerseits, die potenziellen Gläubiger müssen sehen können, ob jemand zu spät bezahlt hat, andererseits überlassen wir es dem Gläubiger, zu entscheiden, ob andere Gläubiger diesen Eintrag sehen oder nicht. Das ist schlicht nicht konsequent, und es heisst in der letzten Konsequenz, dass dieses Register nicht aussagekräftig ist. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Person A hat fünfzig Betreibungen, und sie hat es geschafft, dass der Gläubiger alle löscht. Person B hat nur drei Betreibungen, und sie hat es nicht geschafft, dass der Gläubiger bereit ist, die Einträge zu löschen. Das heisst, A hat mehr Schulden gemacht, steht aber trotz einer grösseren Zahl an Betreibungen besser da.

Noch ein letzter Gedanke:

Notre conseil a déjà dit oui une fois à cette idée d'annulation automatique d'une poursuite payée ; c'était la motion Buffat [PAGE 1113] 19.3243 déposée le 21 mars 2019. Notre conseil a adopté cette motion, par 109 voix contre 74 et 2 abstentions.

Der Ständerat hat die Motion dann leider abgelehnt.

Wir hoffen, dass wir heute ein Ja bekommen. Das ist die Empfehlung der Mehrheit Ihrer Kommission.