David Eugen · Ständerat · 2003-06-19
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Ich möchte noch etwas zu Absatz 3 sagen: Hier besteht eine Differenz zwischen der bundesrätlichen Fassung und der Fassung der Kommission. Wir wollen definitiv in der Verfassung festschreiben, dass diese 5 Prozent des nicht zweckgebundenen Ertrages für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zugunsten unterer Einkommensschichten verwendet werden. Allerdings möchten wir auch den Bedenken des Bundesrates einerseits und der Kantone andererseits gegenüber der Zweckbindung Rechnung tragen; das kommt im Zusatz "sofern nicht durch Bundesgesetz eine andere Verwendung festgelegt wird" zum Ausdruck. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, diese 5 Prozent durch ein referendumspflichtiges Gesetz einer anderen Verwendung zuzuführen. Der Grundsatz aber bleibt: Dieser Betrag soll, wie das bereits seit Einführung der Mehrwertsteuer der Fall ist, für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung eingesetzt werden.