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Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2025-06-16

Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-16

Wortprotokoll

Am 28.[NB]April hat die Staatspolitische Kommission Ihres Rates die Standesinitiative Basel-Stadt vorgeprüft. Diese Standesinitiative wurde vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt am 23.[NB]Oktober 2024 beschlossen und am 28.[NB]Januar 2025 bei der Bundesversammlung eingereicht.

Mit der Standesinitiative "Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft" verlangt der Kanton Basel-Stadt eine Änderung von Artikel 142 Absatz 4 sowie von Artikel 150 Absätze 1 und 2 unserer Bundesverfassung. Durch diese Änderung sollen die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft künftig über je zwei Mitglieder im Ständerat verfügen, also eine volle Standesvertretung erhalten. Weiter sollen ihre Stimmen zur Bestimmung des Ständemehrs bei Volksabstimmungen ganz gezählt werden. Eine analoge Standesinitiative aus dem Kanton Basel-Landschaft wird folgen; geplant ist, dass diese bis Ende 2025 bzw. Anfang 2026 vorliegt.

Der Kanton Basel-Stadt begründet seinen Anspruch auf ein volles Ständerecht mit dem Gebot der bundesstaatlichen und föderalen Rechtsgleichheit. Daraus folge, dass alle Kantone die gleichen Kompetenzen, Rechte und Pflichten untereinander sowie im Verhältnis zum Bund haben sollen. Insbesondere mit Blick auf den Kanton Basel-Stadt als wichtiger Wirtschaftsstandort und Geberkanton im interkantonalen Finanzausgleich lasse sich das Fehlen eines vollen Ständerechts nicht rechtfertigen. Seit Einführung der revidierten Bundesverfassung gebe es ja auch den Begriff "Halbkanton" nicht mehr. Es werde einheitlich der Begriff "Kanton" verwendet. Infolgedessen stünde diesen Kantonen auch eine volle Ständestimme zu.

Ihre Staatspolitische Kommission beantragt einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Wie der Bundesrat bereits mit Bezug auf das Postulat 22.4558, "Volles Ständerecht für beide Basel", ausgeführt hat, wird die Schweiz heute von einem sensiblen politischen, sprachlichen, konfessionellen und zwischen ländlich und städtisch geprägten Kantonen bestehenden Gleichgewicht getragen. Dieses föderalistische Gleichgewicht sollte nicht gestört werden. Der Ständerat als kleine Parlamentskammer trägt zur Erhaltung der föderalistischen Struktur der Schweiz bei, indem die Kantone gerade unabhängig von ihrer Grösse vertreten sind. Während die kleinen Kantone im Nationalrat unterrepräsentiert sind, sind sie im Ständerat gegenüber den grossen Kantonen besser vertreten. Würde die Standesinitiative gutgeheissen, so müssten auch die Kantone Obwalden, Nidwalden, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden mit zwei Stimmen im Ständerat vertreten sein, oder sie würden diesen Anspruch geltend machen. Dadurch würden die Deutschschweizer Kantone plötzlich über sechs weitere Standesstimmen verfügen, was eine Benachteiligung der Westschweizer Kantone oder der italienischsprachigen Gebiete zur Folge hätte. Auch das Verhältnis zwischen urbanen und ländlichen Kantonen würde gestört. Im bundespolitischen Entscheidungsprozess bildet der Ständerat das föderalistische Korrektiv, indem hier, im Gegensatz zum Nationalrat, die Kantone unabhängig von ihrer Grösse vertreten sind.

Natürlich wäre es möglich, neue Kriterien für die Zusammensetzung des Ständerates und für die Bestimmung des Ständemehrs einzuführen. Dazu müsste aber eine grundlegende Reform des bundespolitischen Entscheidungsprozesses unter Berücksichtigung aller Kantone, Sprachregionen und Landesteile vorgenommen werden. Ein solches Unterfangen wäre nicht einfach, da ein neues Gleichgewicht zwischen den verschiedenen involvierten Interessen zu finden wäre. Jedenfalls können die Kriterien der Grösse oder der Wirtschaftskraft eines Kantons sowie dessen Beteiligung am interkantonalen Finanzausgleich für eine solche Neuordnung nicht dienen, auch wenn dies die zu behandelnde Standesinitiative suggeriert.

Die Bevölkerungszahl der Kantone ist bereits im Nationalrat abgebildet. Gleichzeitig kann die Beachtung der Grösse und Wirtschaftsstärke von Kantonen, im Speziellen solcher mit dominanten Zentren wie beispielsweise Zürich, nicht dazu führen, dass solche Kantone plötzlich über drei Ständeratssitze sowie drei Standesstimmen verfügen. Entsprechend ist auch die Petition Duttweiler 24.2028 für eine Revision der zugeteilten Standesstimmen, gemäss der den drei grössten Kantonen je drei Standesstimmen und je drei Sitze im Ständerat, den kleinsten je eine Standesstimme und ein Ständeratssitz und den übrigen Kantonen je zwei zukommen sollen, nicht weiterzuverfolgen.

Ein weiteres Argument, das diskutiert wurde: Wenn wir nun anfangen, irgendeine neue Logik für die Zusammensetzung des Ständerates zu eruieren - also beispielsweise die wirtschaftliche Stärke; es gäbe ja noch weitere Kriterien, ich habe sie genannt -, dann könnten wir die ganze Ständeratsarchitektur mit neuen objektiven Kriterien umbauen und diese 46 Sitze neu verteilen. Es wäre revolutionär. Wenn nun das Argument für diesen ganzen Umbau, also für das Revolutionäre, ist, dass sich die Geschichte seit der Konstruktion des Ständerates etwas verändert hat, dann muss man feststellen, dass Geschichte ja nie etwas Statisches ist. Aber die Konstruktion des Ständerates ist ursprünglich ein Resultat der Geschichte. In der Kommission herrschte die Meinung vor, dass dieses Resultat auch heute akzeptiert werden kann, im Sinne des Zusammenhalts, also um das föderalistische Gleichgewicht der Schweiz zu wahren.

Wir bitten Sie daher, dem einstimmigen Antrag Ihrer Staatspolitischen Kommission zu folgen.