Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-17
Wortprotokoll
Ich muss sagen, dass ich Verständnis für das Argument habe, dass hier aus Gründen der Gleichbehandlung gleiche Pflichten für freiberufliche und staatliche Notare eingeführt werden sollen. Die Tätigkeiten sind vergleichbar, und das GwG stellt auf Tätigkeitsformen und nicht auf einen Beruf ab; Sie haben das zu Recht gesagt. Es sollte keine Lücke im System entstehen, und ein Täter soll auch nicht gezielt einen Kanton mit Amtsnotariat auswählen können, um die Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Geschäft zu umgehen.
Gleichzeitig gibt es aber Schwierigkeiten bei einer solchen Unterstellung. Gut, die Administration, das ist jetzt ein beliebtes Argument der Kantone - etwas Arbeit gibt es einfach, das gehört zum Beruf. Es gibt aber einen Unterschied, und der ist nicht ganz trivial: Die Amtsnotare handeln nicht im eigenen Namen und nicht aus eigenen finanziellen Interessen. Hier könnte man auch sagen: Es ist vielleicht nicht das Gleiche wie bei einem lukrativen Geschäft, das ein bezahlter Notar beglaubigen kann.
Es ist auch so, dass die FATF hier für einmal keine Vorschriften oder Empfehlungen hat, es wäre also ein Swiss Finish, das man hier machen würde. Die Amtsnotare - sie unterliegen dem Amtsgeheimnis, nicht dem Berufsgeheimnis - sind aber verpflichtet, Straftaten zu melden. Das ist heute schon so. Sie können also nicht einfach wegschauen.
Wenn Sie dieser Minderheit zustimmen sollten, dann müsste man das mit den Kantonen noch einmal anschauen, denn es wären sicherlich Sonderregelungen notwendig. In allen Kantonen müsste man wahrscheinlich die Gesetze anpassen. Auch die Aufsicht müsste wohl neu geregelt werden. Ich stelle mir vor, dass die Aufsicht personell und finanziell beim Departement liegt - im Kanton St.[NB]Gallen ist es so, ich war auch für die Amtsnotariate zuständig -, die fachliche Aufsicht ist dann wieder bei den Gerichten. Das kennen Sie vielleicht, wenn das in Ihrem Kanton auch so ist.
Weil die Kantone in der Kommission nur angehört wurden, würde ich Ihnen beliebt machen, der Mehrheit zu folgen. Wenn Sie das aufnehmen, könnte der Nationalrat die Frage, die die Minderheit hier aufwirft, noch einmal vertiefen.