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AB 359100

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Löhne sind dazu da, um davon zu leben. Arbeit muss sich lohnen. Das ist nicht nur ein sozialpolitischer Grundsatz, das ist auch tief verankert im liberalen Gedankengut, auf das sich gewisse Kreise hier drin ja so gerne berufen. Und doch leben heute in der Schweiz über 300[NB]000 Menschen unter der Armutsgrenze, obwohl sie einer Arbeit nachgehen. Das ist inakzeptabel. Statt diese Realität endlich ernst zu nehmen, wollen Sie den Lohnschutz weiter schwächen. Und Sie greifen ausgerechnet die Kantone an, die mit Mindestlöhnen einen Schritt gegen das Phänomen der Working-Poor unternommen haben.

Mit 3650 Franken, die eine Coiffeuse in Genf bei einer 100-Prozent-Anstellung verdient, ernährt man keine Familie - auch dann nicht, wenn dieser Lohn in einem allgemeinverbindlichen GAV steht. Genau deshalb sind Mindestlöhne ja wichtig: Sie greifen dort, wo keine oder keine genügenden GAV bestehen. Sie setzen eine klare Untergrenze, eine Grenze, die wir als Gesellschaft definieren. Denn genau das ist die Aufgabe der Politik: die grundlegenden Spielregeln festzulegen, sei es die maximale Wochenarbeitszeit, sei es die minimale Anzahl Ferientage, sei es die untere Grenze des Lohns.

In Genf, Neuenburg, Basel-Stadt und Jura wurden mit grosser Mehrheit kantonale Mindestlöhne beschlossen. Allgemeinverbindliche GAV sind zwar wichtig, aber sie sind am Ende des Tages nicht mehr als privatrechtliche Verträge zwischen zwei Parteien. Solche Verträge über demokratisch legitimierte Volksentscheide zu stellen, ist staatsrechtlich bedenklich. Denn noch immer gilt in der Schweiz: Das letzte Wort hat das Volk. Genau das sagen auch die Regierungen, die Westschweizer Regierungskonferenz und die Arbeitgeberverbände der Westschweiz, obwohl sie inhaltlich teilweise gegen Mindestlöhne sind. Aber sie respektieren die Entscheide der Bevölkerung.

Und ja, selbstverständlich gibt es regionale Unterschiede in den Lebenshaltungskosten. Genau deshalb wurden in den Kantonen ja unterschiedliche Mindestlöhne eingeführt. In Genf sind die Mieten und Preise deutlich höher als beispielsweise im Tessin. Ein einheitlicher nationaler Mindestlohn würde diesen Realitäten weniger gerecht. Darum ist das kantonale Vorgehen sachlich richtig und föderalistisch klug.

Was hier nun beantragt wird, der Vorrang der allgemeinverbindlichen GAV gegenüber kantonalen Mindestlöhnen, ist nicht nur ein sozialpolitischer Angriff auf Menschen, die ohnehin schon zu wenig verdienen, auf Verkäuferinnen, Coiffeure, Reinigungspersonal, also auf Menschen, deren Arbeit unsere Gesellschaft trägt. Es untergräbt gleichzeitig den Föderalismus. Denn die Kantone haben gemäss Bundesverfassung das Recht, Mindestlöhne einzuführen. Dies nun indirekt auszuhebeln, ist schlicht nicht verfassungskonform.

Die Grüne Fraktion sagt klar Nein zu diesem Angriff auf den Föderalismus, Nein zum Ausspielen von GAV gegen Mindestlöhne und Ja zur Würde der Arbeit. Wer arbeitet, soll davon leben können. Genau das stellen die kantonalen Mindestlöhne sicher.

Wir werden deshalb nicht auf die Vorlage eintreten. Falls eine Mehrheit dieses Rates dies trotzdem tut, werden wir alle Minderheitsanträge unterstützen.