Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-06-17
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-17
Wortprotokoll
Wir sind also immer noch bei den Ausnahmen. Wer eine beratende Tätigkeit ausübt, soll nicht erfasst werden, bzw. es geht um die Frage, in welcher Tätigkeit er nicht erfasst werden soll.
Bei Buchstabe i geht es nun um die Amtsnotare. Die Frage ist, ob sie ausgenommen werden sollen oder nicht. Die Mehrheit möchte die Tätigkeit der Amtsnotare davon ausnehmen, und zwar deshalb, weil Amtsnotare in Bezug auf ihre Tätigkeit staatlich überwacht werden. Die Mehrheit ist deshalb der Meinung, es müsse nicht auch noch eine Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz erfolgen. Nach Meinung der Mehrheit würde quasi eine doppelte Prüfung stattfinden. Die Minderheit, angeführt von Herrn Schmid, ist der Ansicht, dass die Unterscheidung zwischen Amtsnotaren und privaten Notaren nicht gerechtfertigt sei, sie möchte deshalb diese Ausnahme streichen respektive die Amtsnotare gleich wie die privaten Notare dem Geldwäschereigesetz unterstellen.
Wir haben die Kantone befragt, wie sie sich dazu äussern. Das Bild, das wir bekommen haben, war nicht sehr klar respektive sehr unklar, was natürlich auch damit zu tun hat, dass die Notartätigkeit in den Kantonen unterschiedlich geregelt ist. Es gibt Kantone, die nur Amtsnotare haben, es gibt Kantone, die nur private Notare haben, und es gibt Kantone, die beides haben, und je nachdem ist die Befindlichkeit in dieser Frage unterschiedlich. Daher ergibt die Rückmeldung der Kantone kein klares Bild. Was aber sicher ist: Wenn man die Amtsnotare, wie es die Minderheit will, dem Geldwäschereigesetz unterstellen würde, dann müsste die entsprechende Aufsicht in jedem Kanton separat geregelt werden. Auch das ist ein Grund, warum die Mehrheit diese Ausnahme in Buchstabe i beibehalten möchte.