Pamini Paolo · Nationalrat · 2025-06-17
Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-17
Wortprotokoll
Wir beraten derzeit das Geschäft 24.097 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen in Bezug auf die Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe.
Zuerst rede ich als Fraktionssprecher. Wir von der SVP-Fraktion unterstützen diese Änderung. Wie beim vorigen Geschäft erwähnt, sind allgemeinverbindlich erklärte GAV an sich problematisch. Sie laufen der freien Mitbestimmung und der freien Wahlmöglichkeit der Parteien, also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, ihre eigenen Arbeitsbedingungen festzulegen, eigentlich entgegen. Insofern ist das schon ein Schritt weg von der freien Marktwirtschaft, die wir schützen möchten. Jedoch sind solche Verträge im Sinne des sozialen Friedens in der Schweiz auch nützlich zur Förderung unserer Volkswirtschaft. Wir sind froh, dass wir keine grossen Streiks haben wie in den Nachbarstaaten, die eine etatistische Regulierung des Arbeitsmarktes haben.
Aber die Tatsache, dass die allgemeinverbindlich erklärten GAV einen Schritt weg von der freien Mitbestimmung im freien Markt darstellen, führt eben auch dazu, dass es durchaus sinnvoll ist, dass die tangierten Parteien, sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer, ein Recht auf Einsicht in die Jahresrechnung der paritätischen Organe haben. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass solche Teilnehmer, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gezwungen sind, die paritätischen Organe mit ihren Beiträgen zu finanzieren; diese haben sozusagen einen Gebührencharakter. Insofern ist es mehr als gerechtfertigt, dass die Teilnehmer ein Einsichtsrecht erhalten. Deswegen unterstützen wir als Fraktion den Änderungsentwurf.
Ich komme jetzt zu meiner Minderheit. Autor des entsprechenden Antrages in der Kommission ist Kollege Burgherr. Ich vertrete den Antrag sehr gerne, da Herr Burgherr hier als Berichterstatter spricht. Artikel 5 Absatz 3 ist die neue Bestimmung, die das Einsichtsrecht ermöglicht. Es geht darum, eine kleine Änderung einzufügen und die elektronische und kostenlose Einsicht vorzusehen. Warum? Heute sollte es technisch unproblematisch sein, eine elektronische Einsicht in die Jahresrechnung der paritätischen Organe anzubieten, zum Beispiel per E-Mail oder auf einer Website mit einem Login. Es gibt unzählige technische Möglichkeiten, die sehr unkompliziert sind. Zum Beispiel könnten die Arbeitnehmer ein Login erhalten und automatisch auf ihrem Smartphone Zugang dazu haben.
Wir möchten auch den Ausdruck "auf Verlangen" streichen, weil wir diesen als nicht notwendig erachten. Der Zugang für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer soll so einfach wie möglich erfolgen. Wenn wir einen Ausdruck wie "auf Verlangen" einfügen, könnte es sein, dass es im Endeffekt keine Auswirkung hat. Das ist nicht das, was wir erreichen wollen. Wir wollen erreichen, dass die Sozialpartner und die tangierten Marktteilnehmer Einsicht in die Jahresrechnungen haben. Denn vergessen wir nicht: Bei den meisten allgemeinverbindlich erklärten GAV stimmen die Quoren nicht. Das ist schlecht, das ist in der schweizerischen Volkswirtschaft ein grosses Problem. Es gibt systematisch Minderheiten, die gegenüber Mehrheiten bestimmen, wie die Arbeitsverträge gestaltet werden müssen. Das ist die heutige Realität. Nur im [PAGE 1133] Sinne von Ausnahmen hat der Bundesrat bei vielen GAV bestimmt, dass sie allgemeinverbindlich erklärt werden dürfen. Deswegen sollte es ein politisches Ziel im Sinne der Mitbestimmung und der Information der tangierten Marktteilnehmer, also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sein, dass sie einfachen Zugang zu den Jahresrechnungen haben, und zwar elektronisch.
Das ist der Grund für unsere Minderheit. Ich hoffe, dass Sie der Minderheit folgen werden.