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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2025-06-17

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Die Motion strebt gleich lange Spiesse bei der Besteuerung von erneuerbaren und fossilen Treibstoffen an. Heute erfolgt die Besteuerung der Energieträger nach Volumen. Methanol und andere Treib- und Brennstoffe, die aus erneuerbaren Quellen hergestellt werden können, weisen typischerweise eine niedrigere Energiedichte als fossile Treib- und Brennstoffe wie Benzin oder Heizöl auf. Im Fall von Methanol ist die Energiedichte rund halb so gross. Das heisst, die Besteuerung des daraus erzielbaren Nutzens ist doppelt so hoch wie bei der Besteuerung der fossilen Alternativen.

Das ist offensichtlich eine grosse Ungleichbehandlung. Allerdings greifen im Moment noch Steuererleichterungen bis 2030, aber nur für erneuerbare Energieträger, die in Pilot- und Demonstrationsanlagen hergestellt werden. Wenn der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass das Methanol erneuerbar respektive in einer Übergangsphase hergestellt wurde, in der noch nicht genügend erneuerbares Methanol zur Verfügung stand, muss das Methanol normal besteuert werden.

Gerade mit Blick auf die Energiewende ist es schlicht nicht sinnvoll, erneuerbare Energieträger stärker als fossile Energieträger zu besteuern. Methanol ist ein flüssiger Energieträger, der relativ einfach synthetisch hergestellt werden kann, einfach transportier- und lagerbar sowie vielseitig einsetzbar ist. Das macht Methanol potenziell zu einem Schlüsselelement von Power-to-X-Technologien und somit der Energiewende. Mit dem Wechsel vom Volumen zur Energiedichte als Bemessungsgrundlage könnte dieses Problem der Besteuerung angegangen werden.

Der Nationalrat hat die Motion bereits behandelt, und zwar am 13.[NB]März 2024, und hat sie mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Ihre Kommission hat die Motion am 22.[NB]Mai diskutiert und mit 7 zu 5 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der die Motion in einen Prüfauftrag umwandelt. Damit trägt sie dem Umstand Rechnung, dass der Bundesrat zwar die Problematik der ungleichen Besteuerung anerkannt hat und seinerseits die Relevanz und den Umfang der Ungleichbehandlung vertieft prüfen müsste, er aber der Motion ablehnend gegenübersteht, weil sie ihm angesichts der geplanten Massnahmen zu eng gefasst ist.

Die Mehrheit der Kommission hat die abgeänderte Motion mit 7 zu 5 Stimmen angenommen, dies mit der Überzeugung, dass es gerade angesichts der auslaufenden Steuerbefreiung wichtig ist, einen klaren Willen zur Förderung der erneuerbaren Energieträger zum Ausdruck zu bringen. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion auch in abgeänderter Form ab. Sie möchte die breiter gefassten Arbeiten des Bundesrates nicht vorwegnehmen. Auch teilt sie die Einschätzung des Bundesrates, dass die Motion eng gefasst sei. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Haltung aber noch selbst darlegen wird.

Im Namen der Mehrheit der Kommission möchte ich Sie bitten, die abgeänderte Motion anzunehmen.