Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-19
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Zu Artikel 6 Absatz 4: Obwohl der Schweiz immer wieder ein hohes Innovationspotenzial attestiert wird, zeigt sie beim Ausschöpfen dieses Potenzials nach wie vor gewisse Schwächen. Die Distanz zwischen dem Forschungsresultat an der Hochschule und der für ein wettbewerbsfähiges Produkt notwendigen Entwicklung bleibt oft zu gross.
Gemäss Artikel 5 des Bundesbeschlusses 7 beantragt der Bundesrat, gezielte Begleitmassnahmen und Massnahmen wie Technologietransferstellen an Hochschulen, Einrichtung von Informationsplattformen für den Technologiebereich und überdies vergleichsweise kleine Beiträge zur Verbesserung der Situation hier aufzunehmen. Mit der Ergänzung von Artikel 6 des Forschungsgesetzes durch Absatz 4 soll im Rahmen des Forschungsgesetzes die dafür notwendige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, auf das Instrument des Leistungsauftrages zurückzugreifen, um die Ausführung von entsprechenden Programmen und Projekten je nach Erfordernis auch Dritten zu übertragen. Absatz 4 erteilt diesbezüglich dem Bundesrat auch eine Regelungskompetenz hinsichtlich Verfahren und Zuteilungskriterien. Die entsprechenden Regelungen sind im Rahmen einer Anpassung der Verordnung zum Forschungsgesetz zu konkretisieren.
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