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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-18

Wortprotokoll

Die Motion verlangt eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen. Sie wird damit begründet, dass wie für Chlorothalonil auch für weitere Pestizide aufgrund einer Neubeurteilung ihrer Gesundheitsgefährdung strengere Grenzwerte gelten könnten. Um dennoch einwandfreies Trinkwasser an die Bevölkerung zu liefern, müssten technische Massnahmen in die Wasserversorgungen investiert werden.

In der Schweiz wird das Trinkwasser meist von kleineren und mittleren Wasserversorgungen bereitgestellt. Für diese sind aufwendige Aufbereitungsanlagen meist nicht umsetzbar. Wir setzen deshalb nicht ausschliesslich auf technische Lösungen, sondern wir wollen die Trinkwasserressourcen vorsorglich schützen. Das Grundwasser ist unsere wichtigste Trinkwasserressource und bedarf eines besonderen [PAGE 635] Schutzes, das ist für alle unbestritten. Die dazu nötigen Schritte wurden aber bereits unternommen und sind in Umsetzung.

Dabei gebe ich Herrn Ständerat Zopfi recht, dieses Thema ist nicht abgeschlossen. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieser Motion unter anderem darum, weil diverse Massnahmen unterwegs sind. Sie werden im Herbst 2025 eine Vernehmlassung zu einer recht umfassenden Revision des Gewässerschutzgesetzes erhalten und können dazu entsprechend Stellung nehmen, und auch diese Themen werden angesprochen.

Es geht einerseits um die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", die im Zusammenhang mit der Trinkwasser-Initiative hier im Rat angenommen wurde. Es soll sichergestellt werden, dass das Grundwasser im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen geschützt wird; wir arbeiten gerade an diesen Zuströmbereichen. Wir werden Ihnen beantragen, dass Zuströmbereiche in einer bestimmten Frist festgelegt werden müssen und dass Massnahmen, beispielsweise betreffend die Bewirtschaftung, getroffen werden müssen, wenn Grenzwerte innerhalb dieser Zuströmbereiche überschritten werden. Ich kann vorwegnehmen, dass wir davon ausgehen, dass immerhin etwa 6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche davon betroffen sein werden. Diese Umsetzung wird hier im Rat und vielleicht auch mal wieder in der Bevölkerung massiv zu diskutieren geben. Wir werden Ihnen vorschlagen, dass wir hier konkrete Massnahmen vorbereiten.

Andererseits geht es um die angenommene Motion Zanetti Roberto 20.3625, "Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche", die verlangt, dass die Kantone alle nötigen Zuströmbereiche bezeichnen sollen. Diese haben Sie hier drin verabschiedet.

Zudem geht es um die Motion zur Verbesserung der Abwasserreinigungsanlagen (ARA), mit der verlangt wird, dass in diesen eine zusätzliche Reinigungsstufe eingebaut wird, um das Trinkwasser nicht durch das Wasser zu gefährden, das aus der ARA kommt. In diesem Bereich werden dann verursachergerechte Lösungen aufgeführt. Die Investitionen in die ARA werden letztlich über die Abwassergebühren finanziert werden, wie das schon früher der Fall war. Wir werden in der Vernehmlassung auch entsprechende Erhöhungen dieser Gebühren vorschlagen. Sie werden das dann wieder diskutieren.

Bei der vorliegenden Motion sind wir der Meinung, dass wir ein weiteres Feld öffnen würden, was gerade für kleine und mittlere Trinkwasseraufbereitungsanlagen nicht zielführend wäre.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.

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