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preparatory:AB 359385

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-06-18

Wortprotokoll

Zuerst ganz herzlichen Dank für Ihre freundliche Begrüssung. Ich werde alles geben, um in dieser Chambre meinen Beitrag zu leisten und auch zur Réflexion beizutragen. Dann danke ich auch für den Biber, den mir der Präsident übergeben hat. Er wird mich daran erinnern, dass es, auch wenn es in Ihrem Rat einmal weniger süsse Momente geben wird, im sonstigen Leben etwas Süsses gibt.

Besten Dank für die Einführung, Herr Ständerat Fässler. Ich kann Ihnen gleich zu Beginn versichern, dass nicht nur ich als neuer Bundesrat eine Chance zum Neuanfang biete, sondern auch der Gesamtbundesrat einverstanden ist, dass wir bei diesem Gesetz einen Neuanfang machen und die grundsätzlichen Fragen klären, inklusive der Kompetenzfrage, die Sie am Schluss erwähnt haben. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir, wie Sie noch einige ergänzende Bemerkungen zu machen.

Die vorgeschlagene Änderung des Geoinformationsgesetzes ist zum wiederholten Male hier im Plenum traktandiert. Sie ist eine Massnahme aus der Beantwortung des Postulates Vogler, das Sie erwähnt haben. In Erfüllung dieses Postulates hat der Bundesrat in einem Bericht unter anderem eine Anpassung des Geoinformationsgesetzes vorgeschlagen; das war also eine Idee aus dem Parlament. Die Änderung des Geoinformationsgesetzes soll die rechtliche Grundlage schaffen, damit künftighin das vorhandene Wissen aus den bestehenden geologischen Daten für neue Nutzungen des Untergrunds zur Verfügung steht. Dies ermöglicht bessere Prognosen, weniger Projektrisiken und mehr Investitionssicherheit für die Projekte und jene, die sie initiieren. Das sollte auch im Interesse der Kantone sein, die in diesem Bereich auch eigene Aufgaben haben.

Analog zur Oberfläche nehmen auch im Untergrund die Nutzungskonflikte aufgrund zunehmender Aktivitäten zu. Für eine umfassende Planung der Nutzung des Untergrunds fehlen heute die erforderlichen raumbezogenen, dreidimensionalen geologischen Informationen. Die drei wichtigsten Punkte der Vorlage sind:

1.[NB]Die Dateninhaberinnen und -inhaber sind verpflichtet, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund für ihre Aufgaben und die geologische Landesaufnahme zur Verfügung zu stellen.

2.[NB]Die Dateninhaberinnen und -inhaber behalten dabei die Rechte an der wirtschaftlichen Nutzung der Daten.

3.[NB]Eine Weitergabe der Daten an Dritte durch den Bund ist nicht vorgesehen.

Sie alle kennen die Vorgeschichte dieses Geschäftes, ich muss sie nicht wiederholen. Der Hauptkritikpunkt war in beiden Räten die Frage, ob der Bund überhaupt die verfassungsmässige Kompetenz habe, die Inhaberinnen und Inhaber von Rechten an geologischen Daten zu verpflichten, diese dem Bund und den Kantonen für ihre Aufgabe zur Verfügung zu stellen. Sie haben, Herr Ständerat Fässler, das Gutachten des Bundesamtes für Justiz erwähnt. Das ist nicht ein privates Gutachten wie das erste, sondern eines einer Bundesbehörde. Und darin wird zwar auch Kritik geübt an den juristischen Grundlagen, aber das Gutachten stimmt dem Bundesrat grundsätzlich auch zu. Der Bund hat zwar keine generelle Kompetenz im Untergrund, verfügt gemäss Artikel 75a Absatz 1 der Bundesverfassung aber über sektorielle Kompetenzen für die geologische Landesaufnahme und die Bereitstellung geologischer Daten von nationalem Interesse, sofern es sich dabei um Georeferenzdaten handelt. Das Gutachten schlägt zudem vor, die Vorlage mit insgesamt neun Handlungsvorschlägen zu überprüfen; davon sind drei bereits in der aktuellen Vorlage enthalten, der Rest muss vertieft geprüft werden.

Die UREK-S hat nach dem vorliegenden Gutachten des BJ in der Sitzung vom 1.[NB]April beschlossen, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Die Vorlage soll zur gründlichen Überarbeitung an den Bundesrat zurückgewiesen werden.

Le sous-sol ne s'arrête pas à la frontière cantonale. La collaboration dans ce domaine, au-delà des frontières cantonales, est importante et le sera encore davantage à l'avenir.

Le Conseil fédéral est convaincu que seule une réglementation nationale sur la transmission et l'échange de données entre les autorités permettra d'améliorer quelque peu la situation très hétérogène qui règne actuellement dans notre pays en matière de sous-sol. Le Conseil fédéral est donc prêt à entreprendre cette révision en collaboration avec les cantons et les acteurs du secteur privé en tenant compte des propositions de l'Office fédéral de la justice.

Je vous invite donc à vous rallier à la décision de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie.