Graf Maya · Ständerat · 2025-06-18
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-06-18
Wortprotokoll
Ich melde mich sowohl als UREK- als auch als langjähriges GPK-Mitglied. Ich durfte mich damals bereits in der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates mit den Vorbereitungen für eine solche Evaluation beschäftigen, die durch die Parlamentarische Verwaltungskontrolle - das ist das sehr wichtige Hilfsmittel, um die parlamentarische Verwaltungskontrolle zu machen - für die GPK durchgeführt werden sollte. Daraus, gestützt auf diese Evaluation der PVK, entstand der Bericht der GPK-N vom 28.[NB]Juni 2022, "Grundwasserschutz in der Schweiz". In den beiden vorliegenden Motionen sind die Feststellungen und Schlussfolgerungen der Kommission zusammengefasst, die daraus gezogen wurden.
Ich möchte mich vor allem zur zweiten Motion äussern, auch deshalb, weil dazu ein Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier vorliegt und wir darüber abstimmen werden. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Viele Studien der letzten Jahre haben gezeigt, dass in vielen Kantonen Defizite beim Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes bestehen. Kollegin Crevoisier hat es gesagt: Das Grundwasserschutzrecht wird auch 50 Jahre nach Inkrafttreten und 25 Jahre nach der letzten Revision noch immer nicht systematisch angewendet. Das war damals einer der Hauptgründe für die GPK-N, zu fordern, dass das Instrument, mit dem der Bund den Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes unterstützt und reguliert, präzisiert werden müsste. Einer der festgestellten Mängel war, dass es keine gesetzliche Frist gibt. Das heisst, dass die kantonalen Ämter das nicht machen oder langsam erledigen, nicht weil sie es nicht tun wollen, sondern weil sie keine Fristen haben, die sie erfüllen müssen und auf die sie sich beziehen können. Es ist ihnen nicht klar, welches die Vorgaben des Bundes in diesem Bereich sind; das hat diese Untersuchung gezeigt. Auch für den Bund, der hier vorgehen muss, ist es, da es keine Fristen gibt, schwierig oder fast unmöglich, den kantonalen Ämtern Fristen zu setzen oder zu sagen, es müsse jetzt wirklich gemacht werden, es sei dringend notwendig.
Die Gründe, warum es dringend notwendig ist, möchte ich nicht ausführen; das hat meine Kollegin bereits gemacht. Wir haben das Thema des Gewässer- und des Trinkwasserschutzes schon sehr oft miteinander diskutiert, und wir werden dazu noch Entscheide fällen müssen. Wichtig ist heute, dass das Fehlen von Fristen den Bund daran hindert, seine Aufsichtsfunktion aktiv wahrzunehmen und dem Gewässerschutzrecht, das seit 50 Jahren besteht, Nachachtung zu verschaffen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Parlament mit der Annahme der Motion Zanetti Roberto 20.3625 den Kantonen im einschlägigen Recht bereits eine Frist - die Motion verlangte als Frist das Jahr 2035 - für die Ausscheidung der Zuströmbereiche für die Grundwasserfassungen gesetzt und dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag erteilt hat.
In diesem Sinne ist es jetzt dringend notwendig, dass wir diese beiden Motionen annehmen, womit das Parlament diesen Auftrag erteilt und wir dem Anliegen der beiden Motionen Rechnung tragen können.