Heimgartner Stefanie · Nationalrat · 2025-06-18
Heimgartner Stefanie · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18
Wortprotokoll
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. In einer Zeit, in der in der Schweiz über Aufrüstung, Mobilmachungsfähigkeit und den Durchhaltewillen gesprochen wird, sind die Zahlen aus dem Bereich des Zivildienstes schlicht skandalös. Im vergangenen Jahr, wir haben es bereits gehört, sind 6799 Personen aus der Armee in den Zivildienst übergetreten. Das entspricht der personellen Stärke einer Kampfbrigade. Unser Land kann sich einen derart massiven Verlust an Milizsoldaten schlicht nicht mehr leisten. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache.
Die faktische Wahlfreiheit zwischen einem Dienst in der Armee und dem Zivildienst hat sich etabliert, obwohl sie weder der Bundesverfassung entspricht noch sicherheitspolitisch tragbar ist. Genau hier liegt das Grundproblem. Die SVP-Fraktion fordert deshalb: Schluss mit der Wahlfreiheit, Schluss mit der Umgehung der Wehrpflicht durch ein bequemes Ausweichmodell namens Zivildienst!
Die Bundesverfassung sagt klar: Der Zivildienst ist eine besondere Ersatzleistung, keine gleichwertige Option, kein gesellschaftspolitisches Wunschmodell und schon gar kein akademisches Zwischenjahr. Der Zivildienst ist für den Fall eines unüberbrückbaren Gewissenskonflikts vorgesehen und für nichts anderes. Doch seit 2009, seit der Abschaffung der Gewissensprüfung und der Einführung des sogenannten Tatbeweises, gehen die Zahlen durch die Decke. Damals waren es noch 1600 Zulassungen. Heute sind es rund 7000 pro Jahr. Das ist verfassungswidrig, verantwortungslos und gefährlich für den Zusammenhalt und die Verteidigungsfähigkeit unserer Milizgesellschaft. Es ist inakzeptabel, dass der Zivildienst zunehmend zur attraktiven Alternative für jene geworden ist, die dem Militärdienst lieber ausweichen möchten, statt ihn aus Überzeugung zu leisten.
Das System ist aus dem Gleichgewicht geraten, und es liegt in unserer Verantwortung, dieses Gleichgewicht wiederherzustellen. Der Bundesrat hat daher den Auftrag erhalten, Massnahmen zu erlassen, um genau diesem Missstand entgegenzuwirken. Es geht nicht darum, den Zivildienst abzuschaffen, aber sehr wohl darum, seine ursprüngliche Rolle als Ausnahme für Personen mit echten Gewissenskonflikten wiederherzustellen. Konkret fordern wir, dass eine Zulassung zum Zivildienst nur noch unter klaren Bedingungen möglich ist:
1.[NB]In jedem Fall soll die Mindestanzahl von 150 Diensttagen geleistet werden, auch wenn mit dem Faktor 1,5 diese Anzahl rechnerisch unterschritten würde.
2.[NB]Der Faktor 1,5 soll neu auch für Unteroffiziere und Offiziere gelten. Wer mehr Verantwortung trägt, soll nicht von der Umteilung profitieren, sondern entsprechend der Regelung gleich behandelt werden.
3.[NB]Wir fordern, dass Zivildiensteinsätze, die ein Medizinstudium - unabhängig davon, ob es sich um Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin handelt - erfordern, grundsätzlich ausgeschlossen werden. Es kann nicht sein, dass gerade Medizinerinnen und Mediziner sich durch den Wechsel in den Zivildienst auf komfortable Weise dem Armeedienst entziehen, dabei ohne militärische Verpflichtungen aber weiterhin in einem hochqualifizierten und für die Gesellschaft systemrelevanten Berufsfeld tätig bleiben.
4.[NB]Armeeangehörige, die keine Restdiensttage mehr aufweisen und somit ihre Dienstpflicht vollständig erfüllt haben, dürfen nicht in den Zivildienst wechseln.
5.[NB]Ein weiterer wichtiger Punkt ist die jährliche Einsatzpflicht, die ab dem Zeitpunkt der Zulassung gilt. Diese Regelung ist notwendig, um die Einsatzverpflichtung im Zivildienst auf Augenhöhe mit jener der Armee zu bringen.
6.[NB]Wir fordern, dass der sogenannte lange Einsatz analog zum ersten Wiederholungskurs in der Armee spätestens im Jahr nach der rechtskräftigen Zulassung abgeschlossen werden muss, wenn das Gesuch während der Rekrutenschule gestellt wurde. Auch hier geht es um Gleichbehandlung. Die Unterschiede zwischen Armee- und Zivildienst dürfen nicht länger zuungunsten der Armee ausfallen.
7.[NB]Die Wiedereinführung der Gewissensprüfung muss wieder ernsthaft diskutiert werden. So unangenehm das klingen mag, es ist eine Frage der Ehrlichkeit und der Systemverantwortung. Wer behauptet, aus Gewissensgründen nicht in die Armee zu können, soll das glaubhaft darlegen. Ein Formular oder ein symbolischer Tatbeweis reicht nicht aus. Wenn der Gewissenskonflikt echt ist, dann muss auch eine entsprechende Prüfung möglich sein.
2020 ist eine ähnliche Vorlage nur knapp gescheitert. Heute, fünf Jahre später, ist die sicherheitspolitische Lage eine völlig andere. Der internationale Kontext verlangt von uns als Gesetzgeber, dass wir Verantwortung für die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz, für die Funktionsfähigkeit unserer Milizarmee und für die Glaubwürdigkeit unserer Wehrpflicht übernehmen. Die SVP-Fraktion wird deshalb alle[NB]Bestrebungen[NB]unterstützen, welche die Attraktivität des Zivildienstes als bequemer Alternative reduzieren, den Armeebestand stabilisieren und die Wehrgerechtigkeit wiederherstellen.