Molina Fabian · Nationalrat · 2025-06-18
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-18
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinen Minderheiten bei den Massnahmen 1 und 2 sowie bei Massnahme 4.
Ich beantrage Ihnen, die Massnahmen 1 und 2 aus der Vorlage zu streichen, da sie menschenrechtswidrig und unverhältnismässig sind. Sie benachteiligen Zivildienstleistende, was sogar der Bundesrat in der Botschaft einräumt. Bei Grundrechten handelt es sich um Individualrechte, die also für jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin gelten und die uns vor staatlichen Massnahmen und staatlicher Willkür schützen wollen. Mit der Einführung eines neuen Faktors gemäss den Massnahmen 1 und 2 würde das Rechtsgleichheitsgebot verletzt, und gemäss der Rechtsprechung des UNO-Menschenrechtsausschusses würden die individuellen Grundrechte der Schutzdienstpflichtigen verletzt. Denn der einzelne Bürger muss im Vergleich zu den noch nicht geleisteten Militärdiensttagen im Extremfall bis zu 150-mal mehr Zivildiensttage leisten - das ist die relevante Zahl, nicht das, was der Bundesrat nachher in Hinblick auf den Faktor erzählen wird.
Ausserdem würden diese Massnahmen kaum zu einem Anstieg der Militärdiensttage führen. Vielmehr besteht das Risiko, dass sowohl das Militär und der Zivilschutz als auch der Zivildienst durch diese Massnahmen geschwächt würden, da insgesamt mehr Personen den "blauen Weg" wählen würden. Massnahme 2, die den Faktor 1,5 auch für Unteroffiziere und Offiziere einführen will, löst zudem ein nicht vorhandenes Problem. Die Botschaft selbst macht keinen Mangel an Armeekadern geltend. Zudem sind im Vergleich zu 2019 im Jahr 2022 weniger Offiziere, höhere Unteroffiziere und Unteroffiziere zum Zivildienst zugelassen worden. Die Armeeauszählung 2022 weist bei den Unteroffizieren und höheren Unteroffizieren starke Überbestände aus, bei den Offizieren eine gute Alimentierung. Die Massnahme ist also nicht nur menschenrechtswidrig, sie ist auch unnötig.
Ich komme zu Massnahme 4, das sind die Artikel 1, 16, 18 Absätze 1 und 2 und Artikel 83f. Massnahme 4 steht im Widerspruch zur verfassungsmässigen Glaubens- und Gewissensfreiheit, zur Wahrung des Gewissenskonflikts. Neu wäre es in gewissen Fällen, konkret im Ereignisfall, nicht mehr möglich, rechtzeitig ein Gesuch auf zivilen Ersatzdienst zu stellen. Damit würden Leute gegen ihr Gewissen gezwungen, Militärdienst zu leisten. Dazu widerspricht sich der Bundesrat in der Botschaft selbst. Er schreibt nämlich, und ich zitiere, dass "mit Blick auf den klaren Wortlaut von Artikel 59 Absatz 1 BV sowie die Glaubens- und Gewissensfreiheit" sicherzustellen sei, dass der Zugang für fristgerechte Gesuche unter allen Umständen gewährt sei. Gleichzeitig schafft er jedoch Hürden, die es den Stellungspflichtigen erschweren, diese Gesuche auch stellen zu können. Das ist verfassungswidrig, weshalb die Massnahme ersatzlos zu streichen ist.
Ich danke Ihnen, dass Sie meinen Minderheiten folgen.