Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-18
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18
Wortprotokoll
Es geht nun um den Bereich des Assistenzdiensts im Ausland. Die Erkenntnisse der letzten zwei Jahre, insbesondere aus Einsätzen zum Schutz von Schweizer Vertretungen und ihrem Personal im Ausland sowie Evakuationsoperationen, zeigen, dass die Obergrenze von zehn Angehörigen der Armee je nach Lage, Einsatzort und Auftrag nicht ausreicht. Eine Auftragserfüllung unter den geltenden Rahmenbedingungen kann nur unter Inkaufnahme zusätzlicher Risiken sichergestellt werden. Je früher es gelingt, mit einer ausreichenden Anzahl Personen verschiedene Leistungen in der Krisenbewältigung zu erbringen, desto weniger müssen zusätzliche Risiken in Kauf genommen werden. Der Bundesrat beantragt deshalb eine Erhöhung der Obergrenze auf 18 Angehörige der Armee pro Einsatz.
Wie gesagt, in den Artikeln 69 und 70 geht es um Assistenzdienste im Ausland. Dazu werden Detachemente benötigt, z.[NB]B. für den Schutz von Schweizer Botschaften im Ausland oder für die Evakuation von Botschaftsangestellten. Diese [PAGE 662] Einsätze waren in der Vergangenheit in der Regel politisch unumstritten. Deshalb ist Ihre Kommission der Meinung, dass sich die Anzahl der bewaffneten Angehörigen der Armee für solche Aufträge nach der Art des Einsatzes richten muss und nicht unflexibel auf 18 festgelegt werden sollte. Die SiK-S beantragt dem Rat entsprechend, keine Zahl einzusetzen. Nur damit werden die richtigen Voraussetzungen geschaffen, um einerseits die geforderten Leistungen zeitgerecht zu erbringen und andererseits die Risiken für alle Beteiligten zu minimieren. Die Minderheit Juillard sieht das anders, Herr Juillard wird seinen Antrag selber begründen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.