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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-18

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18

Wortprotokoll

Die neue Bestimmung in Artikel 97, dies auch zuhanden der Materialien, gewährt Betriebskontinuität und Resilienz der Armee und der Militärverwaltung gegenüber verschiedenartigen Bedrohungen, insbesondere gegenüber Cybervorfällen und -angriffen, auch in Friedenszeiten und unabhängig vom Armee-Einsatz. Nach Artikel 97 sind die Requisition sowie die Einschränkung oder das Verbot der Nutzung von Requisitionsgütern auch ausserhalb des Aktivdienstes möglich. Da diese Massnahmen einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Wirtschaftsfreiheit darstellen, sollen sie im Einzelfall vom Bundesrat genehmigt werden müssen. Alle angeordneten Massnahmen im Zusammenhang mit der Wahrung der Betriebskontinuität und der Resilienz der Armee und der Militärverwaltung werden angemessen entschädigt, von den zuständigen Organen der Militärverwaltung und der Armee verfügt und unterliegen dem zweistufigen Rechtsmittelweg.

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