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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-18

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18

Wortprotokoll

Wir sind hier beim zentralen Thema, warum die Änderung überhaupt vorgenommen wurde. Die Armeeorganisation legt in Artikel 1 Absatz 1 den Soll-Bestand der Armee auf 100[NB]000 und den Effektivbestand auf höchstens 140[NB]000 Militärdienstpflichtige fest. Diese Werte durften auf der Grundlage von Artikel 151 Absatz 2 Buchstabe e des Militärgesetzes im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee bis Ende 2022 überschritten werden. Seit Anfang 2023 fehlt jedoch eine rechtliche Grundlage für eine Überschreitung des zulässigen Effektivbestandes von höchstens 140[NB]000 Militärdienstpflichtigen.

Am 1.[NB]März 2023 betrug der Effektivbestand 147[NB]178 Militärdienstpflichtige. Leider hat sich gezeigt, dass ein bewaffneter Konflikt auch heute noch realistisch ist; wir wissen das. Bei der Konzeption Armee XXI rechnete man mit einer Vorwarnzeit von bis zu zehn Jahren, die zur Vorbereitung eines Verteidigungseinsatzes zur Verfügung stehen würde. Der Krieg in der Ukraine zeigte jedoch leider auf, dass diese Vorwarnzeit deutlich kürzer sein kann. Der Konflikt in der Ukraine wird voraussichtlich eine lange Phase starker politischer und militärischer Spannungen zwischen Russland und den westlichen Staaten nach sich ziehen. Damit dürfte das Sicherheitsumfeld der Schweiz für lange Zeit volatiler, unberechenbarer und gefährlicher bleiben.

Mit der neuen Bestimmung soll dem Bundesrat die Möglichkeit gegeben werden, den Effektivbestand der Armee schnell an veränderte Bedrohungen anzupassen, um den Soll-Bestand von 100[NB]000 garantieren zu können. Zudem ist es so, dass der Effektivbestand der Armee auch rein aufgrund der unterschiedlich grossen Jahrgänge der Militärdienstpflichtigen über 140[NB]000 liegen kann. Würde man das derart korrigieren, dass einzelne Jahrgänge früher aus dem Militärdienst entlassen würden, fiele der Effektivbestand zeitweilig deutlich unter 140[NB]000, was nicht im sicherheitspolitischen Interesse unseres Landes liegt. Deshalb soll der Bundesrat auch mit Blick auf diese Problematik den Effektivbestand flexibel anpassen können. Eine Minderheit Roth Franziska will diese Flexibilität nicht gewähren.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.