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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-09-15

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Artikel 5 definiert die Zielsetzung der Geldpolitik, es ist sozusagen der wirtschaftspolitische Auftrag an die Notenbankleitung. Es ist der Hauptpunkt im Gesetz, der 1999 zum Scheitern des Verfassungsartikels in der Schlussabstimmung in diesem Rat geführt hat; hier sind wir wieder am gleichen Punkt, und wir schlagen einen neuen Satz vor: Wir schlagen nämlich eine Formulierung vor, nach welcher die Nationalbank nicht nur die konjunkturelle Entwicklung beachtet, sondern "eine niedrige Teuerung und eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung" anstrebt. Die Mehrheit der Kommission will wie der Bundesrat die Preisstabilisierung favorisieren, wobei ich einräume, dass gegenüber 1999 tatsächlich eine pragmatischere Formulierung aufgenommen wurde, indem der Bundesrat respektive die Kommissionsmehrheit jetzt vorschlägt, dass die Nationalbank bei der Preisstabilität auch der konjunkturellen Entwicklung Rechnung tragen muss. Ich räume ein, Herr Bundesrat Villiger, dass das gegenüber Ihrem dogmatischen Ansatz von 1999 eine pragmatische Aufweichung ist. Ich glaube, dass die vor allem in den USA stattgefundene Diskussion der letzten Jahre um die Notenbankpolitik hier einen pragmatischeren Ansatz gebracht hat und dass die Zeit des Monetarismus eigentlich vorüber ist.

Ich habe schon in der Einleitung gesagt, dass die monetaristische Doktrin - diese "Inflationsparanoia", d. h. die krankhafte Verfolgung nur des Preisstabilitätsziels, diese Angst vor der Inflation - in den Neunzigerjahren grosse Schäden verursacht hat. Weshalb sind wir aber trotzdem der Meinung, man müsste eigentlich die Zielsetzung ausdehnen? Es sind vor allem zwei Gründe:

1. Wenn bei der Mehrheit und beim Bundesrat jetzt immer noch die Preisstabilität priorisiert wird, so steht das nach unserer Auffassung im Gegensatz zur Bundesverfassung. Sie sagt in Artikel 100, im Konjunkturartikel, drei Ziele müssten gleichzeitig verfolgt werden, nämlich erstens die ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung, zweitens die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und drittens die Bekämpfung der Teuerung - das so genannte Zieldreieck, das Zielpolygon der Wirtschaftspolitik. Es ist uns klar, dass man nie alle Ziele maximal erreichen kann; es ist ein Optimierungsproblem. Aber wenn Sie das Gewicht nur auf ein Ziel legen, dann geht das zulasten der anderen Ziele. Es ist heute klar und eindeutig: Wenn Sie die Inflationsbekämpfung partout, durch alle Krisen hindurch, priorisieren, begrenzen Sie das Wachstum, und Sie nehmen den Verlust von Arbeitsplätzen in Kauf.

2. Ein weiterer Grund, weshalb wir den Antrag der Mehrheit ablehnen: Es ist eigentlich eine ungeheuerliche Forderung, die jetzt im Artikel stehen soll, die Nationalbank müsse die Preisstabilität gewährleisten. Was heisst gewährleisten? Ich glaube, die Nationalbankleitung kann das gar nicht gewährleisten. Was ist zum Beispiel, wenn wir eine Ölteuerung haben, eine exogene Teuerung? Sie hängt nicht mit der Geldpolitik zusammen, sondern sie ist importiert und exogen, realwirtschaftlich gegeben. Oder auch, wenn wir eine so genannte "asset price inflation" haben, wenn irgendein Teil, zum Beispiel an der Börse oder die Liegenschaftenwerte, zu teuer wird, dann hat das nicht direkt oder nur begrenzt mit der Geldmenge zu tun. Wenn Sie dann noch die Inflation bekämpfen wollen, ist der Preis des Wachstumsverlustes so hoch, dass Sie die Konjunktur abwürgen.

Unser Antrag möchte eigentlich eine Beachtung der Gemeinwohlziele, der Wohlstandsformel, der Konjunkturpolitik; er möchte, dass wir eben alle drei Ziele miteinander verfolgen.

Hier stellt sich nun natürlich die Streitfrage: Was heisst Inflation, wann muss die Teuerung bekämpft werden? Da muss ich gestehen, dass wir einen gewissen Fortschritt haben. In den Neunzigerjahren hiess es noch - zum Beispiel im Bericht der Arbeitsgruppe Gygi, unterstützt von der Nationalbank, von Herrn Lusser -, 0 bis 1 Prozent Inflation sei zulässig, darüber sei sie nicht tolerierbar. In den Unterlagen der Kommission und des Bundesrates steht jetzt, eine Inflation von 1 bis 2 Prozent sei zulässig. Ich möchte Herrn Bundesrat Villiger und dann auch die Kommissionssprecher bitten, hier zuhanden der Materialien zu bestätigen, dass 1 bis 2 Prozent Inflation zulässig seien. Von unserer Seite würden wir nötigenfalls vorübergehend sogar bis 3 Prozent Teuerung in Kauf nehmen, wenn es darum geht, die Rezession zu bekämpfen, und wenn es vor allem darum geht, dass wir die Anzahl der Arbeitsplätze nicht noch reduzieren.

Wir sind auch der Meinung - das ist jetzt sehr technisch -, dass eigentlich die Kerninflation gemessen werden sollte und nicht die Teuerung des Landesindexes. Das heisst, dass Sondereinflüsse wie zum Beispiel Ölteuerung oder Gemüseteuerung, die die Inflationsrate vorübergehend volatil beeinflussen können, ausgeklammert werden müssten. Wie die Bank of England und die "Fed" in den USA sind wir der Meinung, dass notfalls auch bis 3 Prozent Inflation in Kauf zu nehmen sind.

Ich muss Ihnen einfach Folgendes sagen: Wir hatten ja Professorenhearings, und - es ist schade, dass wir nicht mehr Zeit haben - Professor Manfred Gärtner von der Universität St. Gallen zum Beispiel hat klar in dem Sinn Stellung bezogen, dass die Geldpolitik auch auf die Realwirtschaft einen Einfluss hat; die Realzinsen sind ein Steuerungsinstrument für das Wachstum und damit auch für die Arbeitsplätze. Herr Gärtner hat sogar gesagt, dass der vorliegende Entwurf des Bundesrates nicht dem Stand der jüngeren Forschung entspreche.

Ich komme zum Schluss - Sie sehen, "wes das Herz voll ist, des geht der Mund über" (Martin Luther) -: Ich weiss, es ist schwierig, in fünf Minuten das Wesentliche zu sagen, aber ich muss Sie bitten, einfach deswegen der Minderheit zu folgen, weil es hier wirklich um das Kernthema des Wachstums geht, nämlich um die Steuerung der Wachstumsrate.