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Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2025-06-19

Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Die Motion Müller-Altermatt will den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung vergleichbarer Daten auf nationaler Ebene zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz zu schaffen. Nachdem der Vorstoss im Nationalrat am 12.[NB]Juni 2024 mit 128 zu 64 Stimmen angenommen wurde, hat ihn Ihre Kommission an der Sitzung vom 28.[NB]April 2025 beraten, insbesondere auch einen Antrag des Bundesrates, die Motion im Falle ihrer Annahme im Erstrat im Ständerat in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Kommission ist diesem Antrag gefolgt und beantragt, das Motionsanliegen dahin gehend zu ändern, dass der Bundesrat in einem Bericht darlegen soll, welche rechtlichen Grundlagen zu schaffen oder anzupassen wären. Zudem soll geprüft werden, ob eine Harmonisierung der kantonalen Konzepte und Begriffe und die Schaffung einer schweizweit einheitlichen Statistik für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe und Kindesschutz realisierbar sind.

Für die in der Motion angesprochenen Bereiche sind in erster Linie die Kantone und Gemeinden zuständig. Gemäss Verfassung liegen die Kompetenzen im Bereich der Kinderhilfe und der Jugendhilfe eindeutig nicht beim Bund. Falls hier also das Problem existiert, wie das ins Feld geführt wird, dass die Kantone zu wenig machen, zu wenig dokumentieren, sich zu wenig austauschen, dann kann der Bund allerhöchstens die nötige Sensibilität schaffen und den Impuls geben, dass die Kantone selbst und mit den Gemeinden zusammen die Datenlage verbessern und eine Harmonisierung anstreben. Aber der Bund kann nicht gesetzgeberisch tätig werden. So sieht das die Mehrheit Ihrer Kommission. Sie beantragt Ihnen, dem Antrag des Bundesrates auf Abänderung der Motion Folge zu geben.

Eine Minderheit - sie wird sich dann selbst zu Wort melden - möchte die Motion im ursprünglichen Wortlaut annehmen. Hier herrscht die Meinung, dass die Arbeit rund um die Kindeswohlgefährdung mit einer verbesserten Datenlage erleichtert würde; es gebe immer wieder kantonsübergreifende Themen mit unbefriedigenden Zuständen, wenn etwa ein [PAGE 694] sicherer Platz für ein bedrohtes Kind gefunden werden müsse oder wenn es um die konkrete Handhabung von Kesb-Fällen gehe. Eine höhere Transparenz sei notwendig und könne darüber entscheiden, ob der Schutz für ein Kind schneller greife oder eben nicht. Die Minderheit hat auch betont, es seien bereits genügend Akten vorhanden und es gebe bereits genügend Hinweise darauf, dass der Bund nun handeln müsse. Deshalb brauche es keinen weiteren Bericht, man müsse jetzt vielmehr einen Schritt weiter gehen.

Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid für den neuen Wortlaut der Motion wurde mit 6 zu 4 Stimmen gefällt - will diesen Schritt bewusst nicht tun. Wenn die Kantone und die Gemeinden auf Anweisung des Bundes diese Datenerhebung ohne Verfassungsgrundlage umsetzen müssten, dann führt das aus Sicht der Kommissionsmehrheit zu mehr Bürokratie, braucht es mehr Personal und verursacht das zusätzliche Kosten. Und das ist ein Aufwand, den die zuständigen Gemeinden und Kantone viel besser für den effektiven Schutz der Kinder einsetzen könnten. Die Verantwortlichen für Kinderschutz in den Kantonen und Gemeinden wissen, was vor Ort geschieht, wo der Schuh drückt. Sie können dementsprechend ihre Ressourcen effizient einsetzen. Eine Zentralisierung hilft hier mit Sicherheit nicht; es dürfte eher das Gegenteil der Fall sein.

Die Motion setzt kompetenzmässig also am falschen Ort an, und sie geht politisch den falschen Weg. Es braucht aus Sicht der Mehrheit keine neuen Gesetze und neuen Statistiken, auf deren Basis dann vermeintliche Missstände aufgedeckt werden und eine Betreuungsmaschinerie geölt wird. Vielmehr braucht es eine Stärkung des eigentlichen Handwerks im Sinne der Kinder und Jugendlichen, damit dieses Handwerk von den zuständigen Instanzen effektiv und effizient gelebt werden kann.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion gemäss neuem Wortlaut, wie ihn der Bundesrat beantragt, anzunehmen.