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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-19

Wortprotokoll

Auch hier kann ich sagen, dass der Bundesrat schon in diese Richtung arbeitet und deshalb die vorliegende Motion als nicht mehr notwendig erachtet und[NB]sie[NB]zur[NB]Ablehnung empfiehlt. Sie verlangt insbesondere die Schaffung eines Kompetenzzentrums für neue Technologien.

Die KI wirft Fragen in unterschiedlichsten Bereichen auf, wobei die Auswirkungen stark kontextabhängig sind. Der Bund verfügt über mehrere Gremien zum Austausch über verschiedene Aspekte von KI. Seit 2019 wird die vom BAKOM koordinierte Plateforme Tripartite Suisse genutzt, um politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen rund um KI mit über 300 Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Bund und Kantonen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu diskutieren. Herr Nationalrat Bendahan, eigentlich haben [PAGE 1230] Sie mit dieser Plateforme Tripartite Suisse weitgehend bereits das, was Sie durchaus berechtigterweise fordern.

Der Bund führt weiter das Kompetenznetzwerk KI. Dieses ist dem Bundesamt für Statistik angegliedert, führt eine Datenbank über die KI-Projekte im Bund und vernetzt technische Expertinnen und Experten. Bis Ende 2025 wird die[NB]Weiterentwicklung dieses Kompetenznetzwerks geprüft. Schliesslich forscht das Technologiezentrum des VBS, Armasuisse Wissenschaft und Technologie, an Anwendungen von KI im Sicherheitsbereich.

Die Hochschulen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, das verlangen Sie auch in Ihrer Motion. Die ETH verfügt mit dem neuen Schweizer Supercomputer Alps in Lugano über einen der leistungsfähigsten öffentlichen KI-Hochleistungsrechner weltweit.

Der Bundesrat hat am 12.[NB]Februar dieses Jahres, wie schon vorangehend gesagt, seinen Ansatz für die Regulierung von KI beschlossen. Er will den Innovationsstandort Schweiz stärken, den Grundrechtsschutz sicherstellen und das Vertrauen der Bevölkerung in KI verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, will der Bundesrat, dass die Schweiz die KI-Konvention des Europarates ratifiziert, die ich am 27.[NB]März dieses Jahres in Strassburg unterzeichnen konnte. Der Bundesrat hat, wie hier auch schon erwähnt, das EJPD mit dem UVEK und dem EDA entsprechend damit beauftragt, bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung dieser Konvention zu erarbeiten. Der Bundesrat hat weiter mein Departement, das UVEK, in Zusammenarbeit mit dem EJPD, dem EDA und dem WBF beauftragt, einen Plan von nicht rechtlich verbindlichen Massnahmen zur Umsetzung der KI-Konvention zu erarbeiten und bis Ende 2026 auch dem Bundesrat vorzulegen.

Aufgrund all dieser laufenden Massnahmen beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen.

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