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Michel Matthias · Ständerat · 2025-06-19

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Ich nehme Stellung zum Bundesbeschluss 2. Wie Sie wissen, beantragt Ihnen die Mehrheit mit 7 zu 6 Stimmen, auf den entsprechenden Bundesbeschluss über den Gegenentwurf zur Volksinitiative gemäss Antrag der Minderheit II (Würth), den Kollege Würth nun begründet hat, nicht einzutreten. Wir erachten einen zusätzlichen Neutralitätsartikel in der Bundesverfassung weder aus rechtlichen noch aus politischen Gründen als notwendig.

Ich komme zum rechtlichen Aspekt, obwohl Kollege Würth jetzt nicht rechtlich argumentiert hat. Aber damit es klar ist: Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass die Neutralität heute in den Kompetenzartikeln auch als Auftrag an die Bundesversammlung und den Bundesrat kodifiziert ist. Ich führe eine Aussage an, die Professor Sassòli am zweiten "Tag der parlamentarischen Aussenpolitik" 2022 wie folgt gemacht hat: Die Neutralität wird nicht nur als eine Kompetenz bestimmt in der Bundesverfassung, sondern die Bundesversammlung und der Bundesrat müssen sich gemäss der Bundesverfassung für die Wahrung der Neutralität einsetzen. Es wäre meines Erachtens zwar völkerrechtlich möglich, dass die Schweiz nicht mehr neutral ist, aber wenn sie das möchte, müsste sie meines Erachtens die Verfassung ändern.

Es wurde hier also auch nicht dargelegt, dass es einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative brauche, weil die Bundesversammlung und der Bundesrat die Neutralität von sich aus verlassen könnten. Dies ist nicht anzunehmen. Ich glaube, auch in diesem Saal wird diese Haltung sowohl von den Befürwortenden der Initiative als auch von den Befürwortenden des Gegenvorschlages geteilt. Vonseiten des Präsidenten wurde an die Debatte über das Kriegsmaterialgesetz von letzter Woche erinnert. Kollege Jositsch, ein Befürworter der Initiative und auch des Gegenvorschlages, glaube ich, hat gesagt, dass es einer Verfassungsänderung bedürfte: "Solange die Bevölkerung nicht zustimmt, ist die Neutralität ein Gebot auf Verfassungsstufe." Ich glaube, davon darf man ausgehen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen brauchen wir rechtlich gesehen also keinen zusätzlichen Verfassungsartikel.

Jetzt zum Politischen: Die Minderheit, Kollege Würth hat das heute bestätigt, erhofft sich eine Klarstellung, was die Neutralität bedeutet. Könnte man das nur erreichen - aber auch die Minderheit erreicht das nicht. Das war interessant: In der Kommission kam zum Ausdruck, dass es auch innerhalb der Minderheit zwei Haltungen gibt. Die eine Seite, dazu zähle ich Kollege Würth, möchte mit dem Gegenvorschlag das aktuelle Verständnis - das wurde bestätigt -, den Konsens bezüglich des Neutralitätsverständnisses, abbilden, quasi eine [PAGE 702] Nachführung der Verfassung im Sinne der gelebten Praxis. Die andere Seite verspricht sich von der Definition im Sinne des Gegenvorschlages eine weit weniger offene Haltung. Der Bundesrat brauche hier engere Leitplanken. Man erwartet also auch vom Gegenvorschlag ein engeres, anderes Neutralitätsverständnis als heute. Es gibt also einen Streit darüber, ob der Gegenvorschlag so in der Verfassung stehen sollte und was das dann heissen würde. Dieser Streit würde dann weitergehen, bzw. er liegt heute schon auf dem Tisch, und nur mangels Verfassungsgerichtsbarkeit würde er dann nicht durch ein Verfassungsgericht entschieden.

Selbst wenn Kollege Würth in seinem Votum sagt, dass die Neutralität eigentlich kodifiziert werden soll: Was gilt dann? Es gilt ja eine gewisse flexible Haltung. Ich habe erklärt, dass die Schweiz historisch gut damit gelebt hat, die Neutralitätspolitik eben situationsgerecht zu gestalten. Die Praxis war durch die Flexibilität angesichts volatiler Entwicklungen geprägt, und es ist ein Widerspruch in sich, eine Flexibilität in die Verfassung schreiben zu wollen. Das ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. Mit jedem Wort fixieren Sie irgendetwas, und dann wird, wie erwähnt, etwas anderes hineininterpretiert.

Bezeichnend ist der letzte Satz der Medienmitteilung der APK, gemäss Minderheitsmeinung solle das Parlament mit dem Gegenvorschlag zeigen, "dass es dem Initiativanliegen Rechnung trägt". Ich halte dies für einen gefährlichen Weg. Die Initianten möchten klar die Neutralitätspolitik radikal verändern, den Handlungsspielraum einschränken. Jedes Zeichen eines Entgegenkommens ist ein Zeichen in die Richtung, die eigene Handlungsfreiheit einzuschränken. Die Diskrepanz dieses Neutralitätsverständnisses trat auch letzte Woche bei der Beratung des Kriegsmaterialgesetzes zutage. Ich erinnere an die Voten von Kollege Salzmann und Kollege Jositsch. Beide sind der Neutralitäts-Initiative freundlich gesinnt. Beide argumentierten letzte Woche mit dem heutigen Neutralitätsverständnis. Sie mögen sich erinnern: Kollege Salzmann sagte, die sicherheitspolitischen Interessen des Landes würden eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes erlauben und aufdrängen; eine solche sei neutralitätspolitisch unbedenklich. Kollege Jositsch sagte das Gegenteil. Er sagte, eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes sei aus neutralitätspolitischen Gründen unzulässig.

Es treten also schon heute solche Differenzen bezüglich des aktuellen Neutralitätsverständnisses zutage. Dieser Streit ist vorprogrammiert, wenn man dann noch - so gemäss Kollege Germann - versucht, dieses in einem Gesetz umzusetzen oder es sonst zu interpretieren. Wir warnen einfach davor. Und wir sehen die Gefahr, dass wir uns nun - Kollege Würth hat das richtig gesagt - aufgrund des Ukraine-Krieges verführt sehen, einen Neutralitätsartikel zu formulieren.

Auch ich habe recherchiert: Kollege Würth, Sie sahen das vor drei Jahren noch etwas gelassener. Sie präsentierten und verteidigten das Postulat 22.3385 der APK-S, "Klarheit und Orientierung in der Neutralitätspolitik", welches einen Bericht über die Neutralität verlangte. Der Entscheid der APK-S fiel damals einstimmig. Ich glaube, Sie brachten damals auch im Rat Ihre Meinung zum Ausdruck. Zur Verankerung der Neutralität im innerstaatlichen Recht sagten Sie damals: "Die Neutralität findet sich in den Kompetenzartikeln der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat mehrfach festgehalten, dass er eine weitergehende Verankerung des Kerninhaltes der Neutralität in der Bundesverfassung oder in nationalen Gesetzen als nicht zweckmässig erachtet, da dies den sicherheits- und aussenpolitischen Spielraum der Schweiz einschränken würde. Dieser Auffassung pflichtet die APK des Ständerates bei. Stellen Sie sich vor", sagte Herr Würth weiter, "wir hätten vor ein paar Jahren detaillierte materielle Neutralitätsbestimmungen in die Verfassung oder in ein Gesetz geschrieben. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass dieser Rahmen für die heutige Situation nicht mehr passen würde. Eine dynamische Entwicklung und Anwendung der Neutralitätspolitik muss möglich sein, und eine solche dynamische Entwicklung ist auch zentral." (AB 2022 S 573)

Sie stützten damals das heutige Verständnis der Mehrheit und des Bundesrates, wonach wir nichts in die Verfassung reinschreiben sollten. Ich anerkenne, dass der Gegenvorschlag nicht so detailliert ist, aber die Grundhaltung wurde damals von Ihnen mitgetragen. Ich glaube, besser kann man nicht begründen, warum eine Fixierung in der Bundesverfassung nicht opportun ist und dass jede Fixierung, wie erwähnt, andere Vorstellungen, andere Erwartungen weckt, wie nun die Neutralitätspolitik zu gestalten oder gar anzupassen sei. Wir würden uns in diesen Verfassungsstreit hineinmanövrieren. Was im Gegenvorschlag so leichtfüssig als Abbild einer gelebten Praxis daherkommt, wird sich, befürchten wir, als Klumpfuss herausstellen.

Zum Schluss etwas zum Abstimmungstaktischen: Es wird im Abstimmungskampf schwierig sein, zu erklären, warum wir die Verfassung ändern wollen, wenn wir an der Politik eigentlich nichts ändern wollen - zumindest ist dies, glaube ich, Ihre Auffassung, Herr Kollege Würth. Wie erwähnt, das Lager der Befürworter des Gegenvorschlages wird sich dann zweiteilen, die einen werden sagen, doch, es gehe um längere und klare Leitplanken, und die anderen werden sagen: Nein, wir bilden nur das heutige Verständnis ab. Viel Vergnügen mit diesem Abstimmungskampf, wenn Sie den dann gemeinsam gegen die Initiative führen wollen. Wenn Sie ihn als Befürworter des Gegenvorschlages nicht gemeinsam führen wollen, dann erhält die Initiative Auftrieb, und das möchten auch die Mitglieder der Minderheit - zumindest die meisten davon -, die den Gegenvorschlag unterstützten, aber nicht. Auch aus politischen und abstimmungstaktischen Gründen wird der Gegenvorschlag also mehr Probleme bereiten, als er löst.

Es seien hier noch die beiden mitberichtenden Kommissionen erwähnt, die SiK und die SPK; diese haben sich auch gegen einen Gegenentwurf ausgesprochen, die SiK mit 7 zu 2 und die SPK mit 6 zu 2 Stimmen. Es gibt also drei Kommissionen, welche einen Gegenentwurf ablehnen.

Entsprechend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, im Bundesbeschluss 2 nicht auf den direkten Gegenentwurf einzutreten bzw. diesen abzulehnen.