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Wicki Franz · Ständerat · 2000-03-20

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-20

Wortprotokoll

Bei dieser Vorlage besteht nur noch eine Differenz, und zwar bei Artikel 11a des Landesversorgungsgesetzes. Sie betrifft die Übernahme von Kosten der Pflichtlagerhaltung durch den Bund. Wenn wir den Beschluss des Ständerates jenem des Nationalrates gegenüberstellen, sehen wir, dass sich die Fassungen in drei Punkten unterscheiden:

1. Die Einleitung des ersten Satzes wurde redaktionell umformuliert.

2. Die Kann-Vorschrift wurde durch eine zwingende Bestimmung ersetzt.

3. Der zweite Satz wurde gestrichen.

Im Einleitungssatz kann sich Ihre Kommission dem Nationalrat anschliessen. Gemäss nationalrätlichem Beschluss werden nicht mehr die Beitragsempfänger in den Vordergrund gestellt, sondern die Ware, konkret die Grundnahrungsmittel. Der Unterschied im Text ist also eher redaktioneller Art.

Der zweite Unterschied ist entscheidend: Bundesrat wie auch Ständerat haben hinsichtlich der Übernahme von Kosten der Pflichtlagerhaltung durch den Bund eine Kann-Vorschrift vorgesehen. Der Nationalrat hat diese Kann-Vorschrift durch eine zwingende Bestimmung ersetzt. Er statuiert, ".... so übernimmt der Bund die ungedeckten Kosten". Der Bund "übernimmt", nicht der Bund "kann übernehmen".

Ihre Kommission hat die zwingende Bestimmung des Nationalrates einstimmig abgelehnt und hält an der Kann-Vorschrift fest. Wie bereits in der bundesrätlichen Botschaft ausgeführt wird, kann eine staatliche Finanzierung nur subsidiär in Frage kommen. Dabei können Bundesmittel nur so weit eingesetzt werden, wie eine Finanzierungslücke entsteht. Der Kreis der Beitragsempfänger und die Modalitäten werden gegebenenfalls durch eine Verordnung festgelegt.

Mit der zwingenden Bestimmung - der Regelung gemäss Nationalrat - wird eine neue Subvention geschaffen. In unserer Kommission wurde betont, dass es bisher keine direkten Zahlungen des Bundes im Bereich der Landesversorgung und der Pflichtlagerhaltung gab.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Version des Nationalrates der Ausgabenbremse unterliegen würde. Der Nationalrat müsste also einen solchen Entscheid nachholen, und auch wir im Ständerat müssten über die Ausgabenbremse abstimmen.

Ich bitte Sie abschliessend, dem einstimmigen Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.