Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-06-19
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-19
Wortprotokoll
Die Neutralität ist der Grundpfeiler des schweizerischen Staatswesens, und das seit Generationen, seit der Tagsatzung 1674 und dann vor allem seit der Gründung des Bundesstaates 1848. Sie ist tragendes Element des schweizerischen Selbstverständnisses, verankert in der Verfassung. In ihrer Ausgestaltung ist sie aber wandelbar geblieben. Sie orientiert sich heute am Völkerrecht und wurde vom Bundesrat je nach aussenpolitischer Lage angepasst. Die Neutralität dient heute auch der Konfliktverhinderung, es gab also eine Weiterentwicklung, nämlich die Spannungsminderung und die Friedensförderung in der Aussenpolitik.
Die Neutralität hat sich bewährt. Sie sicherte Handlungsfreiheit, die Wahrung der Unabhängigkeit und Frieden auf eigenem Boden. Mit klarem Kompass: Die Schweiz lässt sich nicht in kriegerische Auseinandersetzungen hineinziehen, beteiligt sich nicht an Kriegen und stellt sich gegen Krieg als Mittel der Konfliktlösung.
Die Neutralität hat unser Staatswesen über Generationen geprägt und sicher durch die Stürme der wechselhaften, wechselvollen, schwierigen europäischen Geschichte geführt. Sie ist mehr als ein aussenpolitisches Instrument, sie ist ein staatspolitisches Fundament, nach innen stabilisierend, nach aussen klar, ein Pfeiler unserer Identität, vielleicht sogar ihr klarster Ausdruck.
Die Neutralität der Schweiz ist immerwährend und bewaffnet. Das eine ist ohne das andere nicht denkbar. Immerwährend bedeutet nicht nur die Zeitdauer seit 1848 und darüber hinaus, immerwährend bedeutet, dass die Neutralität nicht nur im Krieg, sondern bereits in Friedenszeiten gilt. Das ist die sogenannte Vorwirkung. Die Vorwirkung verlangt aussenpolitische Zurückhaltung, etwa den Verzicht auf Beitritte zu Militärbündnissen oder Waffenexporte in Konfliktregionen, wie es seit den Siebzigerjahren mit dem Kriegsmaterialgesetz gelebte Praxis ist.
Bewaffnete Neutralität setzt eine glaubhafte Verteidigungsfähigkeit voraus. Eine gut ausgerüstete Armee mit dem politischen Willen zur Verteidigung unseres eigenen Territoriums ist Grundvoraussetzung, um zu verhindern, dass die Schweiz zum Spielball kriegführender Mächte werden könnte.
Die immerwährende und bewaffnete Neutralität ist kein Selbstzweck. Sie dient dem Schutz unserer Souveränität, unserer Sicherheit und vor allem dem Wohl der Bevölkerung. Ob und wie das künftig verfassungsrechtlich präzisiert werden soll, ist deshalb nicht nur eine juristische Diskussion. Es ist die Kernfrage staatlicher Verantwortung und muss dem Wandel des Völkerrechtes Rechnung tragen.
Wandel und Krise und wie die Praxis ins Wanken geriet: Die Neutralität erfordert Berechenbarkeit, insbesondere in der Verteidigungspolitik. Doch jahrelange Sparmassnahmen und die Friedensdividende haben die Verteidigungsfähigkeit geschwächt und Zweifel an der Tragfähigkeit der bewaffneten Neutralität geweckt. Das Risiko muss uns klar vor Augen stehen. So rutschen wir entweder gefährlich nahe an die Nato heran, oder wir stehen am Rand eines sicherheitspolitischen Vakuums. Beides wäre unverantwortlich.
Um die Defizite bei der Armee auszugleichen, bewegte sich in den letzten paar Jahren das Pendel zu stark in Richtung Nato-Beitritt. Es vollzog sich ein schleichender Kurswechsel hin zu einer indirekten Integration. Die Warnungen im Parlament, das gehe zu weit, blieben unbeachtet. Es ging in diesen Debatten, Sie erinnern sich, um wichtige Entscheidungen wie um die Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat, gemeinsame Übungen mit der Nato, European Sky Shield, die Permanent Structured Cooperation (Pesco), Waffenlieferungen usw. Das Ganze stützte sich auf die Empfehlungen einer Studienkommission, die faktisch die Abschaffung der Neutralität forderte.
Wenn wir die Neutralität im Innern schwächen, wie wollen wir sie dann nach aussen glaubhaft vertreten? Es wird argumentiert, die Schweizer Neutralität werde international nicht mehr verstanden; es bestehe Unklarheit darüber, ob die immerwährende, bewaffnete Neutralität überhaupt noch gilt. Auch im Innern ist die Glaubwürdigkeit geschwächt. Darum kommt es zum ersten Mal seit der Gründung des Bundesstaats zu einer Volksabstimmung über die Neutralität - ein historisches Novum. Das ist ein Zeichen dafür, dass etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Der Bundesrat verteidigt seinen Kurs mit dem Argument, wir seien seit 175 Jahren gut gefahren und hätten alles richtig gemacht; wir sollten so weitermachen. Die bewährte Praxis ermögliche es, die Interessen und Werte der Schweiz im Lichte internationaler Solidarität bestmöglich zu vertreten.
Genau hier liegt das Problem, Herr Bundesrat. Flexibilität wird zur Beliebigkeit, Neutralität zur Dehnungsmasse. Eine kritische Reflexion eigener allfälliger Fehlentwicklungen zeigt sich nicht. Wir tun so, als wäre alles in bester Ordnung. Das überzeugt nicht. Bei einer so grundlegenden Frage reicht es nicht, einfach so weiterzumachen wie bisher. Der Bundesrat und das Parlament haben mit ihrem Kurs in letzter Zeit die Vorwirkung der immerwährenden Neutralität zumindest tangiert. Gefährdet das nicht unsere aussenpolitische Glaubwürdigkeit? Und was ist mit dem inneren Frieden?
Wer die Neutralität ernst nimmt, muss ihr wieder festen Boden geben. Als Kleinstaat, darin stimme ich dem Bundesrat zu, braucht die Schweiz eine gewisse aussenpolitische Flexibilität. Doch ebenso riskant wie zu starre Vorgaben, die im Ernstfall blockieren können, ist eine zu grosse Flexibilität, die die Neutralität so dehnbar macht, dass sie ihren schleichenden Verlust begünstigt. Die Verfassung muss daher stärker Orientierung geben, ohne die Handlungsspielräume unnötig einzuschränken.
In der sich wandelnden Welt - es ist übrigens eine Konstante in der Welt, dass sich alles wandelt - muss die Schweiz das Gleichgewicht wahren zwischen souveräner Unabhängigkeit und aussenpolitischer Handlungsfähigkeit, zwischen Prinzipientreue und pragmatischem Realismus. Es sagt niemand, dass es einfach ist, hier das richtige Mass zu finden. Aber ich meine, in den letzten Jahren schlug das Pendel zu weit in Richtung Bündnis aus, beinahe bis zur Schwelle eines faktischen Nato-Beitritts. Die Vorwirkung der immerwährenden Neutralität wurde verwässert. Ein blosses "weiter so" gefährdet daher die Glaubwürdigkeit der Schweiz.
Gleichzeitig überzeugt eine starre Verfassungsdogmatik aber auch nicht, die notwendige Anpassungen blockiert und dem Land ein sicherheitspolitisches Korsett anlegt. Wir brauchen das richtige Mass: die klare, verbindliche Verankerung der immerwährenden, bewaffneten Neutralität als tragenden Grundsatz in der Verfassung. Denn wer die Neutralität ernst nimmt, muss ihr einen festen Rahmen geben. Das schafft Orientierung nach innen und nach aussen. Ein klares Bekenntnis des Volkes stärkt den Bundesrat in der Aussenpolitik, und die Einhaltung der Vorwirkung der immerwährenden Neutralität setzt Grenzen.
Eine neutrale Schweiz engagiert sich - das ist sehr wesentlich - auch humanitär, diplomatisch und wirtschaftlich. Dabei ist sie stets unparteiisch, nicht, um einer Seite zu gefallen, sondern auf Basis unseres Rechts, unserer Werte und des Völkerrechts. Neutralität erfordert umsichtiges Handeln und ist eben hohe Staatskunst.
Die immerwährende, bewaffnete Neutralität, verbunden mit dem klaren Bekenntnis zum Einsatz für den Frieden, gehört in die Verfassung. Jetzt ist der Moment da, es verbindlich festzuschreiben - als Leitlinie für eine freie, sichere, verlässliche Schweiz. Das Prinzip "Sicherheit im Inneren, Friedensförderung nach aussen" prägt unser Land seit Generationen. Es ist mehr als eine Tradition, es ist ein Versprechen für die Zukunft.