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Hübscher Martin · Nationalrat · 2025-06-20

Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-20

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion lehnt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung aus folgenden Gründen ab.

Erstens: Es ist ein unglaubliches Bürokratiemonster. Die Umstellung löst auf einen Schlag 1,7 Millionen neue Steuererklärungen aus, die alle bearbeitet, kontrolliert und im Bereich des Vermögens parallel angeschaut werden müssen. Das benötigt über 1700 neue Steuerbeamte, die keine[NB]zusätzliche[NB]Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen. Damit nicht genug: Bei jedem Stipendiengesuch, bei jeder Musikunterrichtsanmeldung, bei einer Kitaanmeldung oder bei einem Stipendiengesuch müssen künftig zwei Steuerveranlagungen eingereicht und überprüft werden.

Zweitens: Es ist kompliziert. Die Einkommensdeklaration ist ja noch relativ einfach möglich. Komplexer wird es im Falle einer Ehe mit Errungenschaftsbeteiligung - und das sind die allermeisten Ehen - mit dem Vermögen; komplex wird es für alle mit gemeinsamem Eigentum, für alle selbstständig Erwerbstätigen mit einfacher Gesellschaft. Wie wollen Sie hier eine Vermögensaufteilung machen? Da gibt es aus der Errungenschaft Ersatzforderungen gegenüber dem Eigengut des Partners, und anschliessend muss die Errungenschaft auf die beiden Vermögensmassen aufgeteilt werden. Oder einfach gesagt: Sie machen jedes Jahr eine güterrechtliche Auseinandersetzung. Kurz bevor Sie die Steuererklärung ausfüllen, müssen Sie jedes Jahr finanziell eine Scheidung vollziehen, und das auch für die 60 Prozent der Ehen, die nicht geschieden werden.

Drittens ist es ein Widerspruch: Die Ehe gilt als wirtschaftliche Einheit, das gilt bei Stipendien, bei der Fürsorge, im Altersheim. Auch bei den Sozialversicherungen werden die Einkommen gesplittet. Bei der Errungenschaftsbeteiligung, dem gesetzlichen Güterstand, werden die während der Ehe erworbenen Vermögenswerte gemeinsam verwaltet und im Falle einer Scheidung aufgeteilt. Die Individualbesteuerung widerspricht diesem Grundsatz und will de facto nur noch den Güterstand der Gütertrennung.

Viertens: Es ist ungerecht. Wir haben es von Herrn Bregy gehört: Die Individualbesteuerung privilegiert eine Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50 Prozent. Wählt eine Familie eine andere Aufteilung, wird sie durch die Progression steuerlich benachteiligt. Der Staat fördert so einseitig ein Familienmodell. Das ist aber nicht die Aufgabe des Staates. Das sollen die Ehepartner selbst wählen können. Das Splitting wäre eben hier die richtige Antwort.

Fünftens, da müssen Sie jetzt gut zuhören, besteht das einzige ökonomische Argument im Erwerbsanreiz. Ausgerechnet dieses Argument bricht unter den Hochrechnungen zusammen. 16[NB]300 Vollzeitäquivalente als einmaliger Beschäftigungseffekt sind nichts im Vergleich zu 80[NB]000 bis 100[NB]000 [PAGE 1296] Nettoeinwanderern jährlich; das ist der grösste Witz dieser Legislatur.

Die Heiratsstrafe kann man wegen der Steuerprogression mit einer einfachen Tarifanpassung, dem Splitting oder der Alternativrechnung lösen, wie das die meisten Kantone seit dem Bundesgerichtsurteil von 1984 erfolgreich umsetzen. Das Gesetz widerspricht somit auch dem Föderalismus, da alle Kantone die Umstellung auf die Individualbesteuerung innert sechs Jahren vollziehen müssen, obwohl, wie erwähnt, sehr viele Kantone die Abschaffung der Heiratsstrafe bereits umgesetzt haben.