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Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-09-08

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-09-08

Wortprotokoll

Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein zentrales und unterdessen gut etabliertes Instrument zur Stärkung der Steuertransparenz. Es ist wichtig, dass die Schweiz sich zu diesem internationalen Standard bekennt. Er stärkt die Integrität des Schweizer Finanzplatzes und unser Bekenntnis zum Kampf gegen[NB]Steuerhinterziehung. Dabei ist entscheidend, dass sich alle Akteure an die Vorgaben halten, denn schon einzelne Verstösse können das Vertrauen in die Schweiz nachhaltig beschädigen.

Die letzte Prüfung durch das Global Forum hat gezeigt: Die Schweiz ist im Bereich der Strafbestimmungen zu wenig restriktiv. Wenn heute einzelne Akteure ihre Pflichten vernachlässigen, riskieren sie faktisch wenig. Wer beispielsweise notwendige Investitionen unterlässt oder Prozesse nicht einrichtet, konnte das bisher mit Verweis auf Fahrlässigkeit ohne ernsthafte Konsequenzen tun. Genau hier liegt das Problem. Ohne klare Sanktionsmöglichkeiten besteht die Gefahr, dass manche Akteure den AIA nicht mit der nötigen Priorität behandeln, sei es aus Kostengründen oder aus Bequemlichkeit. Das können wir uns nicht leisten.

Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, zum Entwurf des Bundesrates zurückzukehren und die Empfehlung des Global Forum umzusetzen, indem wir die Strafbestimmung auf Fahrlässigkeit ausweiten. Folgende Gründe sprechen dafür:

1.[NB]Fahrlässigkeit wird justiziabel. Der Vergleich mit anderen Ländern zeigt, dass strengere Strafbestimmungen durchaus angebracht wären. Von Deutschland, Österreich, Liechtenstein über Frankreich, das UK, die USA, Kanada und Südafrika bis hin zu Singapur und Hongkong: Sie alle sanktionieren Verstösse auch bei fahrlässiger Begehung.

2.[NB]Die Praxis der Behörden wird vereinfacht. Denn heute muss nachgewiesen werden, dass ein Verstoss vorsätzlich erfolgt ist. Das erweist sich in der Praxis oft als schwierig, sogar dort, wo Verstösse klar auf der Hand liegen. Mit der neuen Regelung werden solche Verfahren künftig vereinfacht, und die Steuerverwaltung erhält endlich ein Instrument, um den Standard auch effizient durchzusetzen.

3.[NB]Die Verhältnismässigkeit bleibt gewahrt. Bei geringfügigen Verstössen - etwa wegen einer technischen Störung oder leichten Verzögerungen ohne Bedeutung - soll auf Strafverfolgung verzichtet werden können. Durch die Ausweitung der Strafbestimmung werden also auch weiterhin keine Bagatellfälle verfolgt. Die Ausweitung ist zielgerichtet und verhältnismässig.

Das Global Forum war klar mit seiner Empfehlung und wird deren Umsetzung nahe verfolgen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Schweiz Widerstand gegen Empfehlungen internationaler Gremien leistet, um eine vermeintliche Selbstständigkeit zu demonstrieren, bevor wir uns dann Jahre später doch an die gängigen internationalen Standards anpassen. Mit einer Anpassung heute stärken wir aber die Reputation des Schweizer Finanzplatzes und zeigen, dass wir unsere internationalen Verpflichtungen ernst nehmen.

Eine Anpassung in Artikel 32 ist zielführend. Sie sichert die Glaubwürdigkeit unseres Finanzplatzes, erfüllt internationale Standards und vereinfacht die innerstaatliche Umsetzung. Besten Dank, dass Sie diese Minderheit unterstützen.

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